Novelle des EEG - Konsequenzen für die Betreiber von Bioabfallvergärungsanlagen

Neben den rein landwirtschaftlichen Biogasanlagen, in denen Gülle und nachwachsende Rohstoffe eingesetzt werden, gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Vergärungsanlagen, in denen Bioabfälle, Grünabfälle oder gewerbliche organische Abfälle, wie Lebensmittel oder Kantinen- und Küchenabfälle, eingesetzt werden. Mit der Novellierung des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien z. B. § 27a (EEG 2012), der Bioabfallverordnung (BioAbfV 2012) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG 2012) sind gesetzliche Vorgaben und Anreize geschaffen, die einen verstärkten Einsatz von Vergärungsanlagen zur Gewinnung von Biogas bei der Behandlung von Bioabfällen erwarten lassen (Scholwin et al. 2012).

Die Verwertung der in den Landkreisen anfallenden und erfassten Bio- und Grünabfälle ist oftmals anvertragliche Regelungen gebunden, sofern die zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) die Abfallverwertung über beauftragte Dritte erfüllen. Mit Auslaufen bestehender Verträge erfolgte in den vergangenen Jahren und auch aktuell eine Neukonzeptionierung der Bio- und Grünabfallverwertung. Dabei spielt die Vergärung der Bio- und Grünabfälle - oftmals als Vorschaltstufe zur Kompostierung -immer mehr eine Rolle. Zum anderen werden vielfach Vergärungsanlagen in bestehende Kompostierungsanlagen integriert - begünstigt durch die Tatsache, dass viele Kompostierungsanlagen10 bis 15 Jahre alt sind, Nachrüstungsbedarf besteht oder die Verwertung der Bio- und Grünabfälle optimiert werden soll. Die Datenlage zu Biogasanlagen, in denen Bio- und Grünabfälle und/oder andere organische Abfälle eingesetzt werden, ist statistisch nicht eindeutig und somit unsicher. Es gibt verschiedene Quellen zur Anzahl der (Bio-) Abfallvergärungsanlagen in Deutschland. Problematisch ist dabei, dass die Definition des Begriffes 'Bioabfall/Abfall' nicht einheitlich ist. Demnach wird die Zuordnung der 'Bioabfallvergärungsanlagen' unterschiedlich gehandhabt. Gemäß§ 27a EEG 2012 umfasst der Begriff 'Bioabfallvergärung' alle Anlagen,die überwiegend (massebezogen mindestens 90 %) Reststoffe der kommunalen Abfallentsorgung einsetzen. Dies umfasst u. a. Garten-/Parkabfälle, Landschaftspflegematerial, Bioabfälle aus getrennter Sammlung (Biotonne) und Marktabfälle. Dem gegenüber wird in der Bioabfallverordnung der Begriff Bioabfall weiter gefasst, so dass unter Bioabfälle auch organische industrielle Reststoffe, Lebensmittelreste, industrielle Schlämme etc. gezählt werden.



Copyright: © Universität Stuttgart - ISWA
Quelle: BioabfallForum 2014 (Oktober 2014)
Seiten: 9
Preis: € 0,00
Autor: Tino Barchmann
Dipl.-Geogr. Nadja Rensberg
 
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