Neue Brennwertbestimmung 'SmartSim'

Die technischen Entwicklungen im Erdgasnetz, vor allem das Zusammenwachsen des europäischen Gasmarktes und die zunehmende Einspeisung regenerativer Gase wie Biogas oder Wasserstoff im Zuge der Energiewende sind neue Herausforderungen für den Netzbetreiber. Bei der Einspeisung von Biogas ist es derzeit erforderlich, den Brennwert durch Beimischung von Propan auf den im Netz vorhandenen Brennwert des Erdgases anzupassen. Durch Einführung einer neuen Brennwertbestimmung 'SmartSim' ist es möglich, auf den aufwendigen Prozess der Brennwertangleichung zu verzichten. Der vorliegende Artikel beschreibt die Erfahrungen von MITNETZ GAS bei der Einführung dieses Systems.

Herausforderungen der Energiewende lösen
MITNETZ GAS steht besonders im Rahmen der Energiewende vor neuen Herausforderungen. Bereits 2007 schloss der Netzbetreiber die erste Biogaseinspeiseanlage an sein Hochdrucknetz an. Seitdem ist die Anzahl stetig auf aktuell zehn Biogaseinspeiseanlagen mit einer Anschlussleistung von rund 10.500 m³/h angestiegen(Abb. 1). MITNETZ GAS verfügt damit aktuell über einen Anteil von ca. 10 Prozent der Anschlussleistung in Deutschland. Die Novelle
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2014 hat den Aufwärtstrend der Biogaseinspeisung abgeschwächt. MITNETZGAS hat derzeit jedoch noch zwei weitere Projekte in der Realisierung.

Hohe Kosten für Brennwertangleichung
Das Unternehmen sucht nach Lösungen, um das Gasnetz für die Zukunft zu rüsten und weiterhin einen kostengünstigen und sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten. Eine Herausforderung aus Sicht des Netzbetriebes umfasst die Problematik der Gasbeschaffenheiten. Je nach Herkunft besteht das eingespeiste Erdgas innerhalb der Richtwerte der DVGW-Arbeitsblätter G 260 und G 262 aus verschiedenen Kohlenwasserstoffen und Gasbegleitstoffen, die zu unterschiedlichen Brennwerten führen. Der Brennwert bezeichnet die Energiemenge, die bei der Verbrennung von Erdgas freigesetzt wird. Erdgas hat als Naturprodukt einen schwankenden Energiegehalt. Mit der Brennwertangabe werden diese Schwankungen bei der Verbrauchsabrechnung der Kunden berücksichtigt. Das Eichamt überwacht die Abrechnungsprozesse und damit die korrekte Brennwertermittlung durch die Netzbetreiber. Nach DVGW Arbeitsblatt G 685 darf innerhalb einer Abrechnungsperiode eine maximale Abweichung von 2 Prozent des mittleren Brennwertes einer Einspeisung vom monatlichen Brennwert erfolgen. Durch die aktuell steigende Anzahl an Biogaseinspeiseanlagen mit einem geringeren Brennwert ist die Einhaltung des DVGW-Arbeitsblattes G 685 für den Netzbetreiber nicht ohne Weiteres möglich. Um jedoch die Richtlinien einzuhalten, kann der Netzbetreiber mit verschiedenen Maßnahmen einen einheitlichen Brennwert im gesamten Erdgasnetz erreichen.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 05 - 2015 (Mai 2015)
Seiten: 5
Preis: € 4,00
Autor: Thomas Wilke
Marco Kinder
 
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