Wieviele und welche zusätzlich verwendbaren Wertstoffe sind wirklich (noch) im bayerischen Hausmüll?

Abfall ist mittlerweile eine Rohstoffquelle der Gegenwart und eine noch wichtigere Rohstoffquelle der Zukunft. Sind jedoch alle Abfallfraktionen für eine stoffliche Verwertung zur Gewinnung von Sekundärmaterialien geeignet? Dieser Fragestellung wurde im Hinblick auf die Diskussion zur Einführung einer Wertstofftonne oder auch einer erweiterten Wertstofferfassung für die Fraktion Restmüll aus Haushalten nachgegangen, da gedanklich oftmals der gesamte Siedlungsabfall mit dem Restmüll aus Haushalten gleichgesetzt und so Potenziale für einzelne Stoffströme in der Abfallwirtschaft mit Potenzialen im Restmüll vermengt werden.

Zielsetzung einer Studie in 2010 für VKU und ATAB war deshalb, Aufschluss über theoretische und tatsächliche Potenziale von Wertstoffen im Restmüll aus Haushalten zu erlangen und diese sowohl ökologisch als auch ökonomisch einzuschätzen (bifa-Text 52 [Nordsieck H., Hertel M., Rommel W. 2011]). Die Studie befasst sich sowohl mit dem Wertstoffpotenzial als auch den Möglichkeiten zur Abschöpfung im Restmüll aus Haushaltungen. Grundlage für die Studie waren unter anderem die umfangreichen Sortieranalysen des Bayerischen Landesamt für Umwelt, die in 2003, 2007 und 2008 veröffentlicht worden waren.
Immer mehr Abfallwirtschaftsbetriebe und Zweckverbände wollen wissen, was 'Wertvolles" in ihrem Abfall steckt. Die Wertstoffpotenziale spielen letztlich auch eine Rolle bei der Frage, ob eine entsorgungspflichtige Körperschaft ihr Erfassungssystem ändert. Dies kann z. B. in Form einer Wertstofftonne geschehen. Alternativ dazu kann das bestehende Getrennterfassungssystem optimiert oder aber weitere Getrennterfassungssysteme für einzelne Stoffströme einführt werden. Mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Juni 2012 ist auch die Getrennterfassungspflicht gemäß § 14 zur Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung für Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle spätestens ab dem 01. Januar 2015 eingeführt, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. In § 11 wurde die Getrenntsammlung für Bioabfälle ebenfalls ab 01. Januar 2015 festgeschrieben.



Copyright: © ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Quelle: Wertstoffhof 2020 - Getrennthaltungsgebot und Novelle des ElektroG (April 2015)
Seiten: 6
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. (FH) Markus Hertel
Sarah Meyer
Dipl.-Chem. Hermann Nordsieck
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Rommel
 
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