Die Optimierung der Wertstofferfassung setzt eine Anpassung der bestehenden Quotenvorgaben voraus. Hierbei besteht Konsens darüber, dass ambitionierte Vorgaben gesetzt werden sollen. Die geplanten Änderungen werden zu erheblich höheren Sollmengen führen. Die Gefahr, dass dies zu qualitativen Abstrichen bei der Verwertung führt, wird als gering angesehen. Diese Einschätzung beruht auf drei Tatsachen: Impliziten qualitativen Vorgaben im Quotenmodell, praktischen Notwendigkeiten und Mechanismen innerhalb der vorhandenen Verwertungsstrukturen sowie nicht zuletzt einem etablierten ausreichend sensibilisierten Monitoring.
Bei allen kontroversen Diskussionen um die Ausgestaltung des erwarteten Wertstoffgesetzes besteht doch unter allen Beteiligten weitgehende Einigkeit bezüglich der abfallwirtschaftlichen Ziele und Notwendigkeiten. Dies ist zum einen die Ausweitung der LVP-Erfassung auf sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen, also auf Gebrauchsgüter aus Kunststoff und Metall. Zum anderen werden anspruchsvolle Quoten gefordert; gemeint sind hiermit hohe quantitative Zielvorgaben als Instrumente einer verbesserten Ressourceneffizienz der Abfallbewirtschaftung. Zur Entwicklung angemessener Zielvorgaben wurde durch das Umweltbundesamt eine Untersuchung beauftragt, deren Ergebnisse im Mai 2012 veröffentlicht wurden (Christiani, Dehoust 2012). Die vom BMUB bislang zu den geplanten Zielvorgaben des Wertstoffgesetzes dokumentierten Eckpunkte basieren auf den Ergebnissen oben angegebenen Studie. Im vorliegenden Beitrag soll das 'Quotenmodell' zunächst nochmals zusammenfassend vorgestellt und erläutert werden. Im Weiteren wird der potenzielle Mechanismus erörtert, ob und inwieweit hohe quantitative Vorgaben sich negativ auf die Qualität der Verwertung auswirken bzw. mit welchen Instrumenten dem entgegengewirkt werden kann.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 27. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2015) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 3,50 |
Autor: | Dr. Joachim Christiani |
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