Derzeit werden bundesweit rund 10 Mio. t Bioabfälle getrennt erfasst und verwertet. Etwa die Hälfte davon entfällt auf die Grünguterfassung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die andere Hälfte ist Biogut aus der Getrenntsammlung von Haushaltungen (Biotonne). Abschätzungen zufolge wird damit gerechnet, dass aufgrund der inzwischen verpflichten den Getrenntsammlung von Bioabfällen mittels Biotonneweitere ca. 1 bis 2 Mio. t Biogut erfasst werden können, die bislang zusammen mit dem Restabfall entsorgt werden.
Zwar ist die seit dem 01.01.2015 grundsätzlich geltende Getrenntsammelpflicht nochnicht in allen Gebietskörperschaften umgesetzt. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die noch 'weißen Flecken' weniger werden und die flächendeckende Umsetzung auch in den neuen Ländern verstärkt in Angriff genommen worden ist. Insgesamt ist zu konstatieren, dass die Getrenntsammlung seit vielen Jahren Realitätund ein Erfolgsmodell ist und dass sich die neue Getrenntsammelpflicht 'auf einer Zeitschiene' durchsetzen wird. Die Getrenntsammelpflicht kann mit der Aufstellung von Gefäßen aber nicht bereits als erfüllt angesehen werden. Die für die Sammlung zuständige Gebietskörperschaft ist auch in der Pflicht Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die erforderliche Sortenreinheit der getrennt erfassten Bioabfälle, das heißt deren Qualität zu gewährleisten. Hierzu sind nicht nur einmalige, sondern regelmäßige Maßnahmen bzw. einwirksames Konzept der Öffentlichkeitsarbeit zur Fremdstoffvermeidung vorzusehen. Mit Blick auf die Perspektiven der Bioabfallverwertung sind Quantität und Qualität gleichermaßen zu beachten - im Zweifel hat Qualität Vorrang von Quantität.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 27. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2015) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 5,00 |
Autor: | Dr. Bertram Kehres |
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