Die im letzten Jahr verabschiedete 7. Novelle der Verpackungsverordnung war ein wichtiger Zwischenschritt zur Stabilisierung des Systems der Verpackungsentsorgung. Nach den Zahlen, die uns zur Verfügung stehen, ist der rückläufige Trend der Lizenzierungen nicht nur gestoppt, sondern umgekehrt worden ist. Wenn die Entwicklung der beiden ersten Quartale so stabil bleibt, wird die lizenzierte LVP-Menge 2015 bei ca. 1,4 Millionen Tonnen liegen. Die zwingend notwendigen Verbesserungen für Vollzug, Transparenz und eine ambitionierte Recyclingpolitik erfordern jedoch über die 7. Novelle hinaus eine gesetzliche Grundlage im Rahmen eines Wertstoffgesetzes. Je mehr Sekundärrohstoffe aus Abfällen gewonnen und Primärrohstoffe in der Industrieproduktion ersetzen, desto weniger Energie und Wasser wird verbraucht und desto geringer sind die Eingriffe in die Natur, die nötig sind, um Rohstoffe zu fördern.
Gleichzeitig können durch die Verwendung von Sekundärrohstoffen erhebliche Mengendes klimaschädlichen Kohlendioxids vermieden werden. In den privaten Haushalten fallen erhebliche Mengen an Abfällen an. Diese werden nur teilweise recycelt oder verwertet. Ein zu großer Anteil wird immer noch unbehandelt in Müllverbrennungsanlagen beseitigt und geht damit unwiederbringlich verloren. Es muss also darum gehen, so viele Wertstoffe wie möglich aus den privaten Haushalten stofflich zu verwerten und in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen oder zumindest als hochwertige Ersatzbrennstoffe energieeffizient thermisch zu verwerten.Das Wertstoffgesetz soll mehr Recycling ermöglichen und so der Kreislaufwirtschaft in Deutschland neue Impulse geben. Dazu gehört, dass nicht nur die gebrauchten Verpackungen, sondern auch die gebrauchten Produkte in einer einheitlichen Wertstofftonne erfasst und in erster Linie dem Recycling zugeführt werden sollen. Dabei ist jedoch die Qualität der Sekundärrohstoffe entscheidend, wenn es darum geht, Primärrohstoffe in der Industrieproduktion zu ersetzen. Wir erteilen daher allen Bestrebungen eine Absage, statt der Wertstofftonne eine Mischtonne einzuführen. Trotz vorhandener Sortiertechnik, die Vorsortierung durch die Bürgerinnen und Bürger ist ein unverzichtbarer Qualitätsbaustein. Aus diesem Grund sind wir auch strikt dagegen, bestehende gewerbliche Monosammlungen(z. B. Altpapier, Alttextilien, Schrott) aufzugeben oder einzuschränken. Die Qualität der Sekundärrohstoffe würde deutlich verschlechtert und damit eine hochwertige stoffliche Verwertung erschwert oder unmöglich gemacht. Erforderlich ist nach Meinung des bvse, dass zukünftig die Recyclingquote deutlichnach oben korrigiert wird. Nach unserer Einschätzung werden derzeit höchstens25 % der gemäß Verpackungsverordnung erfassten Kunststoffabfälle recycelt. Die Quote sollte deshalb so gestaltet werden, dass zukünftig zumindest 50 % der erfassten Kunststoffabfälle (Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen) recycelt werden müssen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 27. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2015) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 5,00 |
Autor: | Eric Rehbock |
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