Entsorgung auf Umwegen: Bundeskabinett einigt sich auf Novelle des Elektrogerätegesetzes

Die Entsorgung von Elektroaltgeräten scheint für Verbraucher noch immer ein Buch mit sieben Siegeln: Viel zu viele Geräte landen im Hausmüll oder verschwinden irgendwo im Keller. Mit dem neuen Gesetz sollen mehr Rohstoffe aus Altgeräten dem Kreislauf zugeführt werden - und der Handel soll es richten. Und da gibt es noch eine EU-Richtlinie, die erfüllt werden muss. Auf der anderen Seite wird die Aufbereitung von Altgeräten durch kleine Betriebe und Sozialunternehmen jetzt noch schwieriger, fürchten Kritiker.

Foto: M. Boeckh (21.04.2015) Nach langem hin und her hat das Bundeskabinett Anfang März das Elektrogerätegesetz reformiert, das in seinem genauen Wortlaut 'Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)' heißt. Es soll bereits nächstes Jahr in Kraft treten. Nach dem neuen Elektrogesetz sind große Vertreiber zukünftig verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Als 'große Vertreiber' gelten Geschäfte, die auf mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Bei kleinen Geräten (keine Kantenlänge größer als 25 cm) müssen diese großen Vertreiber die Altgeräte sogar ohne Kauf eines entsprechenden Neugeräts zurücknehmen. Zuvor hatte es Kritik von zahlreichen Umweltverbänden gehagelt: Die Bundesregierung ebne per Gesetz den Weg in die Wegwerfgesellschaft. Die Novelle mache eine längere Nutzung oder eine Aufbereitung der Geräte fast unmöglich...


Unternehmen, Behörden + Verbände: bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V., BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
Autorenhinweis: Martin Boeckh, Frederik Aguilar
Foto: M. Boeckh



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Nr. 04/05 - Mai 2015 (April 2015)
Seiten: 3
Preis: € 0,00
Autor: Martin Boeckh
Frederik Aguilar
 
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