Verpflichtende Getrenntsammlung von Bioabfällen nach KrWG Ergebnisse nach Abschluss der BMU-Studie

Rund 18 % der Ackerfläche Deutschlands wurde im Jahr 2013 für den Anbau von Energiepflanzen genutzt, auf ca. 10 % der Ackerfläche Deutschlands wurden Mais, Getreide oder Gräser angebaut, um sie anschließend in Biogasanlagen mit dem Primärziel Stromerzeugung zu nutzen. Während dieser Wirtschaftszweig bereits seit längerem fester Bestandteil der Energiewende ist, wird das stofflich und energetisch nutzbare Potenzial der ohnehin anfallenden organischen Abfälle vielerorts noch vernachlässigt. Dabei ist seit Wirksamwerden der Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) am 1. Juni 2012 bekannt, dass überlassungspflichtige Bioabfälle aus Haushalten spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln sind (§ 11 Abs. 1 KrWG).

Das im Jahr 2012 erlassene Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet gemäß § 11 Abs. 1 KrWG Abfallerzeuger und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger dazu, über-lassungspflichtige Bioabfälle spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sam-meln. Im Rahmen des UFOPLAN-Forschungsvorhabens 'Verpflichtende Umsetzung der Getrenntsammlung von Bioabfällen" wurden u. a. die Umsetzung der Getrennt-sammlungspflicht, Vorbehalte gegen eine Ausweitung der Biotonnensammlung und Handlungsempfehlungen für eine zielführende Gestaltung der Getrenntsammlung untersucht. Die nachfolgend in Auszügen dargestellten Ergebnisse des Forschungs-projektes dienen dem Gesetzgeber als Entscheidungsgrundlage für die Neufassung der Bioabfallverordnung und bieten kommunalen Entscheidungsträgern eine Ent-scheidungshilfe für die Umsetzung der Getrenntsammlung.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: Biomasse-Forum 2014 (November 2014)
Seiten: 11
Preis: € 5,50
Autor: Dipl.-Ing. Rüdiger Oetjen-Dehne
Dipl.-Ing. Peter Krause
 
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