Aus Sicht der privaten Entsorgungsbranche wird die Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen noch von zu vielen zuständigen Behörden nicht mit der notwendigen Konsequenz verfolgt, obwohl ab dem 01.01.2015 ein Gesetzesverstoß droht. Dabei stellen die organischen Abfälle mit 30 bis 40 Prozent die größte Wertstofffraktion in privaten Haushalten dar. Seit Jahren fordert der BDE einen eigenen Abfallschlüssel für die Inhalte der Biotonne (Biogut). Ein Gutachten, das die Zulässigkeit der gewerblichen Sammlung von getrennt erfassten Bioabfällen bestätigt hat, hat zudem ergeben, dass diese Abfälle einen eigenen Abfallschlüssel im Europäischen Abfallverzeichnis benötigen. Die Zuordnung zum ASN 20 03 01 ist europarechtswidrig.
Organische Abfälle stellen mit etwa 30 bis 40 Prozent mengenmäßig die größte Wertstofffraktion in privaten Haushalten dar. Organische Abfälle sind vielfältig einsetzbar: Aus getrennt gesammelten Mengen werden Komposte und Gärprodukte zur organischen Düngung und Bodenverbesserung hergestellt, je nach Verfahrenstechnik wird zusätzlich Biogas erzeugt oder feste Biomasse zu Brennstoffen aufbereitet. Der Markt ist seit den 1980er-Jahren in Deutschland kontinuierlich gewachsen und ein Betätigungsfeld für private sowie kommunale Dienstleister. Heute werden etwa 89 Prozent der getrennt erfassten Bio- und Grünabfälle kompostiert und 11 Prozent einer Vergärung zugeführt.
Die Pflicht zur getrennten Sammlung dieser Wertstofffraktion ist aufgrund ihrer großen Bedeutung, auch für den Klima- und Ressourcenschutz, richtig und muss von den zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) konsequent verfolgt und umgesetzt werden.
Abfälle sammeln konnten, sind seit jeher gute Partner der Kommune, auch für die Herausforderungen der zukünftigen Bioabfallverwertung.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | Biomasse-Forum 2014 (November 2014) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 3,50 |
Autor: | Peter Kurth Dr.-Ing. Annette Ochs |
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