Vollzug des KrWG Umsetzung der Bioabfallerfassung in Nordrhein-Westfalen

Die getrennte Sammlung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen ist seit Ende der 1980er Jahre in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen erheblich ausgeweitet worden. Die stoffliche und die energetische Verwertung von Bioabfällen tragen heute in deutlichem Umfang zum Klimaschutz und zum Ressourcenschutz bei.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24.02.2012 gibt vor, dass Bioabfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen, spätestens ab dem 01.01.2015 getrennt zu sammeln sind, soweit es für die Erfüllung der Verwertungspflichten erforderlich ist (§ 11 Abs. 1 KrWG). Nachfolgend wird dargelegt, mit welchen Konzepten und welchen Instrumenten die Getrenntsammlung und Verwertung von Bioabfällen in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden soll.

2 Stand der Bio- und Grünabfallsammlung in Nordrhein-Westfalen
Im Jahr 2010 sind in Nordrhein-Westfalen knapp 1,9 Mio. t Bio- und Grünabfälle in der Regie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger getrennt erfasst worden. Dies entspricht einer Sammelquote von 104 kg pro Einwohner und Jahr (kg/E*a). Die Sammelquote für Bioabfälle liegt in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich bei 67 kg/E*a. In den in der Regel ländlicher strukturierten Kreisen liegt der Landesdurchschnitt bei 93 kg/E*a. In den häufig dicht besiedelten kreisfreien Städten wurden durchschnittlich 29 kg/E*a Bio- getrennt gesammelt. Die Sammelquoten für Grünabfälle liegen durchschnittlich bei 38 kg/E*a, wobei sich die einwohnerbezogenen Sammelmengen für kreisfreie Städte und Kreise kaum unterscheiden.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: Biomasse-Forum 2013 (November 2013)
Seiten: 4
Preis: € 2,00
Autor: Dr. Christel Wies
 
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