Die ab dem 1. Januar 2015 geltende Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen wird bedauerlicherweise von einzelnen Kommunen immer noch hinterfragt. Dies ist nur schwer verständlich, weil die flächendeckende Bioabfallkompostierung in Hessen mit Zustimmung der Betroffenen bereits im Herbst 1990 eingeführt worden ist.
Die in diesem Zusammenhang häufig gestellte Frage nach den künftigen Voraussetzungen und Bedingungen der verpflichtenden Getrenntsammlung lässt sich anhand der Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes klar beantworten:
- Die Verpflichtung gilt lediglich für überlassungspflichtige Bioabfälle; die Eigenkompostierung bleibt somit unberührt.
- Die Bindung an die Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft eröffnet nur im Ausnahmefall die Abweichung von der Getrenntsammlung.
Die Getrenntsammlung und Verwertung von Bioabfällen ist technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar. Da inzwischen auch ein funktionierender Markt für die Anwendung von Bioabfallkomposten vorhanden ist, gibt es im Allgemeinen keine Rechtfertigung, auf die Getrenntsammlung zu verzichten.
Nachfolgend wird darüber berichtet, wie die flächendeckende Bioabfallkompostierung seither in Hessen schrittweise umgesetzt wurde. Nach einer aktuellen Bestandsauf-nahme werden abschließend die künftigen Perspektiven der Getrenntsammlung und Verwertung von Bioabfällen aufgezeigt.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | Biomasse-Forum 2013 (November 2013) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 4,50 |
Autor: | MDgt.a.D. Dipl.-Ing. Edgar Freund |
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