Weiterentwicklung der Bioabfallerfassung und -verwertung aus Sicht des BMU

Als Folge tendenziell steigender Rohstoffpreise wächst auch das Interesse an der Nutzung von Bioabfällen, da behandelte Bioabfälle auf verschiedene Art und Weise andere Materialien substituieren können.
Verstärkt wird in den vergangenen Jahren die anaerobe Behandlung ('Vergärung') geeigneter Bioabfälle durchgeführt, um sowohl energetisch nutzbares Biogas als auch Komposte zu erzeugen, die als Humuslieferant und Träger von Pflanzennährstoffen sichere landwirtschaftliche Erträge gewährleisten. Interesse besteht daneben mittlerweile auch an der Nutzung von Bioabfällen bei der unmittelbaren Verwendung als Energieträger, z. B. nach Trocknung der Bioabfälle oder bei der Nutzung von Bioabfällen als Ausgangsstoff für die Herstellung von gasförmigen oder flüssigen 'Biokraftstoffen'. Innovative Konzepte sehen die Verwendung von Bioabfällen bei der Herstellung von Biokohle vor.

Zur Vorbereitung der auf der erweiterten Rechtsgrundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG vom 29.2.2012, BGBl. I S. 212) zu erlassenden 'Bioabfallverordnung 2015 - BioAbfV 2015" wurden durch BMU/UBA 2 F+E-Vorhaben vergeben.

Der hohe ökobilanzielle Nutzen der Getrennterfassung von Bioabfällen insbesondere bei anschließender Vergärung mit energetischer Nutzung sowohl des Biogases als auch stofflicher Nutzung der kompostierten Gärreste wurde durch die Studie 'Optimierung der Verwertung von Bioabfällen" bestätigt. Zusätzlich zur oben genannten Ökobilanzstudie wird derzeit im Auftrag von BMU/UBA die Studie 'Verpflichtende Umsetzung der Getrennterfassung von Bioabfällen" durchgeführt, die insbesondere den bereits erreichten aktuellen Stand der Getrennterfassung von Bioabfällen dokumentieren, bestehende Getrennterfassungspotenziale nachweisen und die ökonomischen Auswirkungen der Einführung von Getrennterfassungsmaßnahmen aufzeigen soll.

Als Zwischenfazit zu den bereits erfolgten fachlichen und rechtlichen Erörterungen zur Getrennterfassung von Bioabfällen vor dem Hintergrund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (KrWG) ist festzuhalten, dass die in § 11 Abs.1 genannten rechtlichen Grundvoraussetzungen für einen Verzicht auf die Getrennterfassung von Bioabfällen und damit insbesondere auch auf den Verzicht auf die Biotonne in der Praxis kaum vorliegen dürften. Selbst früher als problematisch angesehene städtische Verdichtungsregionen werden mittlerweile mit der Biotonne ausgestattet (Hamburg, München, Berlin). Insofern bedarf es wegen der eindeutigen Vorgaben zur Getrennterfassung von Bioabfällen im KrWG nach Ansicht vieler Experten keiner zusätzlichen Präzisierung in der 'Bioabfallverordnung 2015".



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: Biomasse-Forum 2013 (November 2013)
Seiten: 11
Preis: € 5,50
Autor: RDir Dr. Claus-Gerhard Bergs
 
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