Der Erhalt günstiger natürlicher Bodeneigenschaften auf Flächen, die für Baumaßnahmen in Anspruch genommen werden, erfordert Maßnahmen eines bodenschonenden Erdbaus, die ohne definierte Auflagen in der Baugenehmigung nicht im erforderlichen Umfang ausgeführt werden. Eine bodenkundliche Fachbauleitung kann darüber hinaus Bauherren und Planer beraten und die Baumaßnahme fachkundig begleiten.
Die Nutzung land- oder forstwirtschaftlicher Flächen als temporäre Baubedarfsfläche für Tiefbaumaßnahmen wie z. B. Windenergieanlagen, Linientrassen oder Verkehrswegebau führt regelmäßig zu einer Verschlechterung der Bodenqualität infolge Schädigung des Bodengefüges, Bodenverdichtung, Einmischung von Unterbodenmaterial (C-Horizont) in den humosen Oberboden (A-Horizont) oder in den gut strukturierten und durchwurzelbaren B-Horizont oder Humusverlusten. Die Folge sind Ertragsverluste, aber auch eine Einschränkung anderer relevanter natürlicher Bodenfunktionen, beispielsweise als Filter und Speicher für Stoffe und als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf.
Copyright: | © Bayerisches Landesamt für Umwelt |
Quelle: | 8. Bodenschutztage Marktredwitz 2014 (Oktober 2014) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Jörg Zausig |
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