Die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) erfordert die Novellierung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG). Zur Umsetzung der Richtlinie und zur Neuordnung des Gesetzes legte das Bundesumweltministerium im Februar 2014 den ersten Referentenentwurf vor. Im September 2014 kursierte in der Fachöffentlichkeit eine überarbeitete Fassung des Entwurfs und mit Datum vom 20.11.2014 wurde ein weiterer Referentenentwurf veröffentlicht.
Dieser Entwurf wurde zur technischen Notifizierung gemäß der Richtlinie 98/34/EG an die Europäische Kommission übermittelt. Das parlamentarische Verfahren soll im Anschluss an die am 23.2.2015 endende Stillhaltefrist eingeleitet werden.Mit dem vorliegenden Beitrag sollen aus Sicht der im Mittelpunkt des persönlichen Anwendungsbereichs der Vorschriften stehenden Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten einige wesentliche Aspekte der Novellierung aufgezeigt und kommentiert werden, wobei ein vollständiger Überblick hier nicht möglich ist.Im Folgenden wird zunächst anhand eines Beispiels der Adressatenkreis der Hersteller und Vertreiber dargestellt. Anschließend werden wesentliche geplante Änderungen gegenüber dem geltenden Recht analysiert und aus der Perspektive der Hersteller und Vertreiber bewertet. Dabei geht es vor allem um die Erweiterung und Präzisierung des gesetzlichen Anwendungsbereiches, die Registrierung von Bevollmächtigten, die Sammlung von Altgeräten durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und deren Optierung für die Eigenvermarktung sowie schließlich die Rücknahmepflichten der Vertreiber.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 01 - 2015 (Januar 2015) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | RA Dr. Holger Jacobj |
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