Ziel dieses Beitrags ist es aufzuzeigen, welche Wege ein Wasserversorgungsunternehmen gehen kann, um mit identifizierten Risiken im Einzugsgebiet von Trinkwasserressourcen umzugehen, auch wenn seine unmittelbaren Handlungsspielräume sehr begrenzt sind. Um möglichst allgemein anwendbare Handlungsempfehlungen für das Risikomanagement im Ressourcenschutz zu entwerfen, wurden bestehende Maßnahmen und Erfahrungen von Wasserversorgungsunternehmen sowie aus Praxisvorhaben des DVGW-Technologiezentrums Wasser (TZW) ausgewertet.
Nach Maßgabe des DVGW-Arbeitsblattes W 101 werden vor der Erstellung einer Wasserschutzgebietsverordnung die potenziellen Gefährdungen im Einzugsgebiet geprüft. Dieser Schritt entspricht der Zielstellung und den Inhalten der Gefährdungsanalyse als Basis für die Risikoabschätzung im Sinne des DVGW Hinweises W 1001. Gefährdungen sollen in Wasserschutzgebieten weitestgehend vermieden werden. Andernfalls zielen die wasserwirtschaftlichen Regelungen zur Emissionsminderung entweder auf die Begrenzung des Schadensausmaßes oder die Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit ab. Die in der Rechtsverordnung für bestimmte Handlungen und Nutzungen im Wasserschutzgebiet aufgeführten Auflagen, Verbote oder Genehmigungstatbestände stellen somit prinzipiell die auf die vorhergehende Prüfung abgestimmten Maßnahmen zur Risikobeherrschung nach dem Ansatz des Risikomanagements nach DVGW-Hinweis W 1001 dar.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 02 - 2015 (Februar 2015) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Dipl.-Geoökol. Sebastian Sturm Dipl.-Geol. Joachim Kiefer Elisabeth Wehle |
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