Ein Stiefkind des zukünftigen ElektroG?
Insbesondere bei Elektro-und Elektronikgeräten, deren Herstellung aufwändig und ressourcenintensiv ist, birgt die Wiederverwendung (§ 3 Abs. 21KrWG) als Maßnahme zur Abfallvermeidung im Sinne der ersten Stufe der Abfallhierarchie des § 6 KrWG aus Sicht des Umwelt- und Ressourcenschutzes ein erhebliches Potenzial.Die Wiederverwendung von Produkten kann durch eine Verlängerung der Nutzungsdauer prinzipiell dazu beitragen, den Verbrauch an insbesondere metallischen Ressourcen durch eine Verringerung der Nachfrage nach Neuprodukten zu reduzieren.Bei vielen Gerätearten kann es angebracht sein, diese trotz höheren Energieverbrauchs während der Nutzungsphase im Vergleich zu Neugeräten weiter zu nutzen, da der Energieverbrauch für die Produktion von Neuware die Energieeinsparungen während der Nutzungsphase übersteigt. Die Wiederverwendung von Elektrogeräten kann daher - entgegen mancher intuitiver Ersteinschätzung - einen Beitrag zur Verringerung des Energieverbrauchs leisten und darüber hinaus dazu beitragen, bei der Produktion von Neugeräten entstehende Emissionen zu vermeiden. Solche positiven Effekte für Umwelt und Klima sind bislang nicht für sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte quantifizierbar, jedoch liegen für einzelne Produktgruppen erste Untersuchungen vor.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | Heft 06 - 2014 (November 2014) |
| Seiten: | 10 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | Prof. Dr. Dr. h.c. (GTU Tiflis) Thomas Schomerus |
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