Zur Umsetzung der WEEE-2-Richtlinie in nationales Recht steht die Neuordnung des ElektroG an. Erst kurz nach Ablauf der Umsetzungsfrist (14.2.2014) ist dazu am 18.2.2014 der erste Entwurf des Bundesumweltministeriums (Referentenentwurf/ RefE) veröffentlicht worden. Neben anderen markanten Änderungen sind durch den Referentenentwurf auch die Vorschriften zur Finanzierungsgarantie modifiziert worden. Das bisherige Garantiemodell soll - wohl auf Wunsch der Stiftung EAR - vereinfacht werden.
Pflicht der Hersteller, vor Inverkehrbringen von in privaten Haushalten zu nutzenden Geräten eine insolvenzsichere Garantie nachzuweisen, besteht nach dem Referentenentwurf fort. Folglich sind sämtliche Hersteller, die der Nachweispflicht unterliegen, durch die Modifikationen der Vorschriften zur Finanzierungsgarantie betroffen. Eine nähere Betrachtung erscheint insoweit lohnenswert. Vorliegend werden daher die in § 7 ElektroG-RefE angeführten Garantieformen analysiert und bewertet (III). Dabei werden insbesondere auch Überlegungen zur zivilrechtlichen Einordnung der verschiedenen Garantieformen angestellt. Für den Garantiefall - dessen Eintritt zwar auch nach dem neuen Garantiemodell unwahrscheinlich sein dürfte - wird die anschließende Garantienverwertung dargestellt (IV). Eingangs werden zunächst knapp der Zweck der Finanzierungsgarantie sowie die Berechnung der Höhe und Laufzeit aufgezeigt (II).
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 06 - 2014 (November 2014) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dipl.-Wirtschaftsjuristin Karla Hamborg |
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