Die Finanzierungsgarantie nach § 7 des Referentenentwurfes zur Neuordnung des ElektroG

Zur Umsetzung der WEEE-2-Richtlinie in nationales Recht steht die Neuordnung des ElektroG an. Erst kurz nach Ablauf der Umsetzungsfrist (14.2.2014) ist dazu am 18.2.2014 der erste Entwurf des Bundesumweltministeriums (Referentenentwurf/ RefE) veröffentlicht worden. Neben anderen markanten Änderungen sind durch den Referentenentwurf auch die Vorschriften zur Finanzierungsgarantie modifiziert worden. Das bisherige Garantiemodell soll - wohl auf Wunsch der Stiftung EAR - vereinfacht werden.

Pflicht der Hersteller, vor Inverkehrbringen von in privaten Haushalten zu nutzenden Geräten eine insolvenzsichere Garantie nachzuweisen, besteht nach dem Referentenentwurf fort. Folglich sind sämtliche Hersteller, die der Nachweispflicht unterliegen, durch die Modifikationen der Vorschriften zur Finanzierungsgarantie betroffen. Eine nähere Betrachtung erscheint insoweit lohnenswert. Vorliegend werden daher die in § 7 ElektroG-RefE angeführten Garantieformen analysiert und bewertet (III). Dabei werden insbesondere auch Überlegungen zur zivilrechtlichen Einordnung der verschiedenen Garantieformen angestellt. Für den Garantiefall - dessen Eintritt zwar auch nach dem neuen Garantiemodell unwahrscheinlich sein dürfte - wird die anschließende Garantienverwertung dargestellt (IV). Eingangs werden zunächst knapp der Zweck der Finanzierungsgarantie sowie die Berechnung der Höhe und Laufzeit aufgezeigt (II).



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 06 - 2014 (November 2014)
Seiten: 9
Preis: € 32,00
Autor: Dipl.-Wirtschaftsjuristin Karla Hamborg
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

carboliq® - Direktverölung gemischter Kunststoffabfälle
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Forderung nach Klimaneutralität dominiert die globale Diskussion über die Zukunft der Industriegesellschaft. Damit einher geht auch die Frage, wie der Umgang mit Kunststoffen in Zukunft erfolgen wird.

Nutzungskonflikt zwischen Carbon-Capture-Anlagen und Fernwärme?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die EEW Energy from Waste GmbH (EEW) hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit 17 Standorten verfügt EEW über eine Verbrennungskapazität von ca. 5 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland im internationalen Vergleich - Spitzenplatz oder nur noch Mittelmaß?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Neben der Umstellung der künftigen Energieversorgung auf ein zu 100 % erneuerbares Energiesystem ist die Abfall- und Kreislaufwirtschaft die zweite zentrale Säule im Rahmen der globalen Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft.