In Österreich fallen durch die forcierte thermische Verwertung von Abfällen rund 50.000 Tonnen Rauchgasreinigungsrückstände an, die als gefährlicher Abfall einzustufen sind. Vorwiegend sind dies Flugaschen bzw. Kessel- und Filterstäube. Diese werden derzeit entweder mit Zement verfestigt und auf einer Reststoffdeponie abgelagert oder Untertage deponiert. Alternativ zur gängigen Praxis der Entsorgung dieser Flugaschen werden gegenständlich thermische sowie nasschemische Verfahren untersucht die einerseits eine Dekontamination der Flugaschen erlauben und andererseits eine Ressourcennutzung der in den Aschen enthaltenen Materialien ermöglichen.
Das in Österreich seit 2004 bzw. 2009 bestehende Ablagerungsverbot von unbehandelten Abfällen induzierte einen deutlichen Anstieg der thermisch verwerteten Abfälle. Standen im Jahr 2000 nur drei Müllverbrennungsanlagen MVA mit einer Kapazität von etwa 530.000 t/a zur thermischen Behandlung von Rest- und Gewerbemüll zu Verfügung, so sind mittlerweile 12 Anlagen mit einer Kapazität von über 2.600.000 Tonnen Abfall in Betrieb (BAWP 2011, Linz 2012). Diese Entwicklung führte einerseits zu einer deutlichen Reduktion der schlussendlich zu deponierenden Abfallmassen und der dafür benötigten Deponievolumina; andererseits werden durch die thermische Behandlung und die damit einhergehende Aufkonzentrierung anorganischer Schadstoffe (Salze, Schwermetalle) gefährliche Abfälle generiert. Darunter fallen insbesondere Flugaschen (Kessel- sowie Filterstäube) und im Fall einer nassen Rauchgasreinigung auch Filterkuchen aus der Abwasserreinigung. Insgesamt entstehen in Österreich durch die Rest- und Gewerbemüllverbrennung jährlich rund 50.000 Tonnen an Rauchgasreinigungsrückständen, die nach (AVVO2003) als gefährlicher Abfall einzustufen sind (BAWP 2011). Hauptverantwortlich dafür sind einerseits erhöhte Schwermetallgesamt- und Eluatgehalte und andererseits die hohe Salzkonzentrationen (Abdampfrückstand). Der überwiegende Anteil der Rauchgasreinigungsückstände (>95 %) entfällt auf Flugaschen und Filterstäube. Die in Österreich gängige Praxis ist es, diese alsgefährlicher Abfall eingestuften Flugaschen und Filterstäube zur untertägigen Deponierung zu exportieren oder mit Zement zu stabilisieren (Böhmer 2007). Letzteres erlaubt schlussendlich eine Ausstufung nach (FestVO 1997) zur obertägigen Deponierung auf Reststoffdeponien -reglementiert durch (DVO 2008). Nur vereinzelt (z.B. MVA Wels) werden Flugaschen bereits einer weitergehenden Behandlung unterzogen, bei welcher durch eine nasschemische Behandlung Salze ausgewaschen und Schwermetall gesamtgehalte bzw. deren Eluierbarkeit reduziert werden, was eine Ausstufung mit anschließender obertägiger Deponierung ohne Zementstabilisierung erlaubt.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
Quelle: | Depotech 2014 (November 2014) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 2,00 |
Autor: | Amon Purgar Ass. Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Johann Fellner Mag. DI Dr.techn. Jakob Lederer Professor Dipl.-Ing. Dr. Helmut Rechberger |
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