Im politischen Diskurs wurden in den letzten Monaten mit Blick auf die geplante Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) deutliche Einschnitte für die Bioenergie angekündigt. Im aktuell vorliegenden Entwurf für die Novellierung sind zentrale Punkte für den Bioenergiesektor die Streichung der Rohstoffvergütungen, die Mengenbegrenzung des jährlichen Ausbaus, sowie deutliche Veränderungen im Hinblick auf eine Flexibilisierung des Anlagenbestandes. Einzig die bisher begrenzt effektiven Vergütungen für spezielle Anlagen zur Behandlung von Rest- und Abfallstoffen sollen beibehalten werden.
Das EEG hat seit dem Jahr 2000 erfolgreich den Ausbau und die Nutzung der Erneuerbaren Energien unterstützt. Der Bestand Bioenergieanlagen in Deutschland umfasste Ende 2013 ca. 9.800 Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von rd. 5.480 MWel. Gemessen an der Endenergiebereitstellung aus Erneuerbaren Energien in Deutschland nimmt die Biomasse mit einem Anteil von rund 65 % eine bedeutende Rolle ein. Rund 1/3 der Strombereitstellung aus Erneuerbaren Energien wird derzeit aus Biomasse bereitgestellt. Die Stromerzeugung erfolgt dabei überwiegend in Form der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), sodass neben Strom auch erneuerbare Wärme bereitgestellt wird.
Nach einem Boom in den Jahren 2009 bis 2011 wurde der Zubau durch die Neustrukturierung und Vergütungsabsenkungen des EEG-2012 deutlich gedrosselt. Außerdem wurden mit dem EEG-2012 durch die Einführung der Markt- und Flexibilitätsprämie wichtige Weichen für die zukünftigen Anforderungen an die Bioenergie gestellt. Der dadurch erreichte, gegenüber den Vorjahren deutlich reduzierte, Zubau an Bioenergieanlagen liegt in einem Bereich, der ein maßvolles, nachhaltiges und notwendiges Wachstum zulässt - und notwendig ist.
Mit der geplanten Novellierung im Sommer 2014 läuft die Politik Gefahr, diesen moderaten Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse weitgehend zu beenden. Für die in den letzten Jahren so erfolgreich etablierten Technologielinien besteht das Risiko eines kompletten Ausbau- und damit auch Entwicklungsstopps. Für den bereits existierenden umfangreichen Anlagenbestand zeigt der aktuelle Entwurf keine Perspektive auf und setzt die bisher geleistete Entwicklung aufs Spiel. Auf diesen Sachverhalt wurde bereits von 65 Forschungsnehmern des Förderprogrammes Energetische Biomassenutzung des BMUB hingewiesen.
Das vorliegende Hintergrundpapier spricht die Schwachpunkte der geplanten Novellierung an, skizziert deren Auswirkungen und gibt Empfehlungen zur Anpassung der gegenwärtig vorliegenden Vorschläge.
Copyright: | © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock |
Quelle: | 8. Rostocker Bioenergieforum (Juni 2014) |
Seiten: | 13 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr. Ing. Daniela Thrän Alexander Krautz M.Sc. Mattes Scheftelowitz Dr. Jürgen Lenz Dipl.-Umweltwiss. Jaqueline Daniel-Gromke |
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