Die Biomethanerzeugung und -nutzung in Deutschland wurde seit 2006 kontinuierlich ausgebaut. Antrieb war bis heute vor allem die Vergütung des Stroms aus Biomethan nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Durch die anstehende Novellierung des EEG sind diesbezüglich starke Einschnitte vorgesehen, die eine Verstromung von Biomethan in nahezu allen Fällen unwirtschaftlich machen. Dies betrifft sowohl Biomethan aus neuen Erzeugungsanlagen, als auch aus Bestandsanlagen, welche aufgrund auslaufender Absatzverträge gezwungen sein können, neue Vermarktungswege zu erschließen.
In den alternativen Nutzungspfaden (Kraftstoff, Wärme, Ausland) sind die Absatzpotenziale aktuell und in absehbarer Zukunft deutlich geringer. Positive Impulse können zukünftig in Abhängigkeit der Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen vom Kraftstoffmarkt und vom grenzüberschreitenden Handel ausgehen. Es ist aber teilweise ungewiss ob und wann die Rahmenbedingungen zugunsten der Biomethanvermarktung angepasst werden. Biomethan aus nachwachsenden Rohstoffen treffen diese Einschnitte insbesondere, da die zur Verstromung nach dem EEG alternativen Vermarktungspfade dessen Bereitstellungskosten nicht adäquat kompensieren können.
Copyright: | © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock |
Quelle: | 8. Rostocker Bioenergieforum (Juni 2014) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl. Ing. Johan Grope Prof. Dr.-Ing. Frank Scholwin |
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