Ob die Bioenergie auf dem Strommarkt demnächst noch eine Chance haben und ob es überhaupt zu einem weiteren Ausbau des Anlagenbestandes kommen wird, hängt entscheidend von den gesetzlichen Rahmenbedingungen des EEG ab, die durch den Gesetzgeber gestaltet werden.
Mit der grundlegenden Reform des EEG, die zum 1. August 2014 umgesetzt werden soll, zieht der Gesetzgeber nach eigenen Angaben Konsequenzen aus einem Kostenvergleich der verschiedenen Arten der erneuerbaren Energien. Die Biomasse wird dabei vom Gesetzgeber als eine der teuersten Technologien angesehen, die kaum Kostensenkungspotentiale aufweise. Die zukünftige Förderung für Strom aus Biomasse durch das EEG konzentriert sich daher auf Strom aus Abfall- und Reststoffen. Die Grundlastfähigkeit von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse wird vom Gesetzgeber ebenso wenig gesehen wie die Möglichkeit, als Regelenergie die fluktuierende Erzeugung durch Wind- und solare Strahlungsenergie auszugleichen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 8. April 2014 sieht einen massiven Einschnitt in die bisherige Fördersystematik des EEG vor. Der Anbau von Energiepflanzen wird nicht mehr gefördert und der Ausbau und die Effizienzsteigerung von bestehenden Anlagen werden quasi unterbunden. Neuanlagen werden zu einer Verdoppelung der installierten Leistung gezwungen. Es ist mehr als fraglich, ob unter dem EEG 2014 überhaupt ein Zubau von Biomasseanlagen in nennenswerter Größenordnung erfolgen wird.
Copyright: | © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock |
Quelle: | 8. Rostocker Bioenergieforum (Juni 2014) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 3,50 |
Autor: | Ludger Gordalla |
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