Am Beispiel des rechtlichen Umganges mit der Stahlwerkschlacke wird in diesem Artikel aufgezeigt, dass die in der Abfallrahmenrichtlinie aufgestellten und vom Bundesgesetzgeber aus dem EU-Recht übernommenen Prinzipien und Grundsätze des Abfallrechts in Österreich leere Worthülsen sind. Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit werden bei der Frage ob es sich bei einem Produktionsrückstand um einen Abfall oder um ein Nebenprodukt handelt, außen vor gelassen. Das Abfallrecht wird dazu 'missbraucht' Markt- und Klientelpolitik zu betreiben. Zum Schaden der Wirtschaft und zum Schaden der Umwelt.
Das Abfallrecht hat in Österreich eine lange Tradition. Diese Tradition hat dazu geführt, dass sich die Abfallwirtschaft in den letzten 20 Jahren zu einem bedeutenden Wirtschaftszweig entwickelt hat und mehr als 30.000 Beschäftigten als Einkommensgrundlage dient. Ein kleiner aber immer wichtiger werdender Teil dieses Abfallrechts betrifft die Unterscheidung zwischen Nebenprodukt und Abfall. Bereits seit dem Jahr 2002 ist der Begriff des Nebenproduktes Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung. Durch die Judikatur des EuGH und die Abfallrahmenrichtlinie hat dieser Begriff Eingang in das Abfallrecht gefunden. Im Jahr 2011 wurde dieser Begriff dann, in Umsetzung der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie im AWG 2002 kodifiziert. Man sollte nun meinen, dass durch die Erläuterungen der Europäischen Kommission zu diesem sehr komplexen Thema, die Frage ob eine Sache Abfall oder Nebenprodukt ist, geklärt sein sollte. In diesem Land gehen die Uhren jedoch, wie im Abfallrecht eigentlich üblich, anders. Der Minister legt die gesetzlichen Bestimmungen zur Nebenprodukteigenschaft einer Sache sehr eng aus und erklärt damit praktisch jede Sache, die für den Nebenproduktstatus prädestiniert wäre, zu Abfall. Am Beispiel der Schlacke aus der Baustahlproduktion, die nach dem Gesetzestext alle Voraussetzungen erfüllt um als Nebenprodukt anerkannt zu werden, wird dargestellt welche Auswirkungen eine Negierung der Nebenprodukteigenschaft auf die Volkswirtschaft im allgemeinen und die Stahlwirtschaft im besonderen hat und haben kann.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
Quelle: | Depotech 2014 (November 2014) |
Seiten: | 20 |
Preis: | € 6,00 |
Autor: | Dr. Martin Eisenberger LL.M |
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