In der Nord- und Ostsee können die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und der Meeresstrategierahmenrichtlinie nur durch eine Verringerung der flussbürtigen Nährstoffeinträge aus dem Binnenland erreicht werden. Durch Anrechnung der Nährstoffrückhaltung kann diese meeresökologische Anforderung in das Binnenland übertragen werden.
Die Eutrophierung ist nach wie vor eines der größten ökologischen Probleme der Nord- und Ostsee. Ursache für die Eutrophierung sind die hohen Nährstoffeinträge über die Flüsse und die Atmosphäre. Auch wenn in den vergangenen Jahrzehnten die flussseitigen Einträge vor allem durch den Kläranlagenausbau verringert werden konnten, sind heute noch immer etwa 80 % des Stickstoffs sowie etwa 60 % des Phosphors in den deutschen Küstenbereichen anthropogenen Ursprungs.
Mit dem Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) am 22. Dezember 2000 wurde für die Mitgliedsstaaten die Reduzierung von Nährstoffeinträgen verpflichtend. Nach der WRRL soll bis 2015 innerhalb der ersten Seemeile der Hoheitsgewässer ein 'guter ökologischer Zustand" und darüber hinaus bis zur seeseitigen Grenze der Hoheitsgewässer ein 'guter chemischer Zustand" erreicht werden.
Die Reduzierung der Belastungen der marinen Ökosysteme von Nord- und Ostsee durch zu hohe Nährstoffeinträge ist ein überregionales Umweltziel, das nur durch Maßnahmen im gesamten Einzugsgebiet zu erreichen ist. Sie bedarf der engen fachlichen Abstimmung zwischen Küsten- und Binnenländern einer Flussgebietseinheit und damit einhergehend einer Übertragung der meeresökologischen Zielsetzungen ins Binnenland. Eine Methode zur Übertragung der meeresökologischen Anforderungen ins Binnenland wird vorgestellt. Diese Werte sind als Bewirtschaftungsziel bei der Aufstellung und Durchführung der Maßnahmenprogramme zu berücksichtigen.
| Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
| Quelle: | Wasser und Abfall 09/2014 (September 2014) |
| Seiten: | 4 |
| Preis: | € 10,90 |
| Autor: | PD Dr. rer. nat. Michael Trepel Mareike Fischer |
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