Appell an die Gesetzestreue: Getrenntsammlung von Biomüll stößt in Bremen auf Widerstand

Ab dem 1. Januar 2015 ist die Getrennt-Sammlung von Bioabfällen bundesweit Pflicht. Für die Umsetzung sind die Bundesländer in der Verantwortung. Doch nicht überall stößt diese gesetzliche Vorgabe auf Gegenliebe. Der Stadtstaat Bremen hat Bedenken geäußert. Und die Bundesregierung musste sehr ausführlich Stellung beziehen.

Foto: M. Boeckh(18.09.2014) 'Die für die Kompostierung, die Bioabfallvergärung und den Einsatz der Komposte und Gärrückstände in der Landwirtschaft geltenden strengen Anforderungen der Bioabfallverordnung von 1998 wurden durch eine Novellierung dieser Verordnung im Jahr 2012 weiter verschärft.' So steht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine ‚Kleine Anfrage’ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag (siehe Kasten). Aufgrund positiver Erfahrungen mit der Getrennterfassung von Bioabfällen sei in das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 25. Februar 2012 die Bestimmung des § 11 Absatz 1 aufgenommen worden, wonach ab dem 1. Januar 2015 die Pflicht zur getrennten Sammlung von überlassungspflichtigen Bioabfällen u. a. dann besteht, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar sei.
Das Bundesumweltministerium hält 'die Getrenntsammlung und anschließende hochwertige Verwertung von Bioabfällen aus Gründen des Umweltschutzes und der Ressourceneffizienz für grundsätzlich notwendig.' Das in den Bioabfällen enthaltene energetische Potential und die stofflichen Bestandteile könnten beispielsweise durch die Gewinnung von Biogas, die Herstellung von Biokraftstoffen, die thermische Nutzung von holzigen Anteilen sowie zu Düngezwecken genutzt werden. Voraussetzung sei aber eine hohe Qualität der zu verwertenden Bioabfälle...

Autorenhinweis: Dr. Martin Mühleisen, Gaiberg
Foto: M. Boeckh



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: September 2014 (September 2014)
Seiten: 1
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Martin Mühleisen
 
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