Im Juli 2014 begann der Bau einer schwimmenden Tragwerkskonstruktion für Offshore-Windenergieanlagen. Sie wurde unter Führung der GICON mit renommierten Partnern wie der Volkswerft Stralsund, der TU Bergakademie Freiberg, der Universität Rostock und dem Fraunhofer Institut IWES entwickelt. Im kommenden Jahr sind mit dem GICON®-SOF-Funktionsmuster umfangreiche technische und ökologische Erprobungen in der deutschen Ostsee geplant.
Die Offshore-Windenergie stellt einen der größtmöglichen internationalen Märkte dar, den es jemals gegeben hat. Das weltweite Potenzial für die Entwicklung von Tiefwasser-Offshore-Windparks wird auf über 3.000 Gigawatt geschätzt. Dabei liegen die besten Offshore-Standorte in tiefem Wasser, in dem mit herkömmlichen Gründungstechniken ein wirtschaftlicher Betrieb kaum möglich ist. Etwa 75 Prozent der Standorte befinden sich in Wassertiefen ab 30 Metern, immerhin zwei Drittel in Tiefen über 50 Metern.
In Deutschland kommt regenerativen Energien auf Grund des Ausstiegs aus der Kernenergie eine gesteigerte Bedeutung zu. Besonders die Offshore-Windkraft ist eine wesentliche Säule für die weitere Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Allein in der ausschließlichen Wirtschaftszone der deutschen Ost- und Nordsee liegen für 33 Windparks Genehmigungen vor. Bis zum Jahr 2020 sollen davon Anlagen mit einer Gesamtleistung von 6.500 Megawatt und einem Investitionsvolumen zwischen 20 und 30 Milliarden Euro errichtet und an das Netz angeschlossen werden.
Die Umsetzung dieser Ziele stellt eine gewaltige technische, ökologische und finanzielle Herausforderung dar. So ist die Errichtung klassischer Offshore-Gründungen extrem witterungsabhängig und mit herkömmlichen Verfahren nur für Tiefen bis etwa 40 Meter wirtschaftlich geeignet. Hinzu kommen weitere Hindernisse, wie die mangelnde Kapazität an Errichterschiffen oder die fehlende ökologische Akzeptanz für Schwerkraftfundamente, für die große Sedimentbewegungen und Flächenbedarfe notwendig sind. Auch Festigkeits- und Dynamikprobleme in den Strukturen sowie der Schutz von Meeressäugern müssen bei der Planung berücksichtigt werden. Eine mögliche Antwort sind wirtschaftliche Gründungslösungen und Errichtungstechnologien, die mit möglichst wenig Technik und kleinen Wetterfenstern auskommen.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall 07-08/2014 (September 2014) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. habil. Jochen Großmann Burkhard Schuldt |
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Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
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Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Vorrang für die Windenergie in der Regionalplanung
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Der für den Klimaschutz und den Umbau des Energiesystems in Deutschland dringend notwendige Ausbau der Windenergie ist seit einigen Jahren ins Stocken geraten. In Raumordnungsplänen sind kaum noch Flächen für erneuerbare Energien ausgewiesen worden und die Genehmigungsverfahren haben sich verzögert oder sind oft aufgrund von verfahrensrechtlichen oder materiell-rechtlichen Problemen gescheitert. Planungsverfahren allein für Teilfortschreibungen von Regionalplänen haben in der jüngeren Zeit im Schnitt 5,3 Jahre gedauert.
Die rechtlichen Beschleunigungsinstrumente für den Ausbau der Windenergie an Land aus arten- und naturschutzrechtlicher Sicht
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Es gibt viele Gründe, warum die Energiewende schneller umgesetzt werden muss als bisher. Die Klimaschutzziele sollen erreicht werden, das ist der zentrale Grund für die Beschleunigung. Aber die Rahmenbedingungen haben
sich mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine grundsätzlich verschärft. Eine beschleunigte Energiewende soll nun auchmöglichst schnell unabhängig von russischem Gas und Öl machen. Hinzu
kommt ein rasch steigender Strombedarf aufgrund von Klimaschutzmaßnahmen insbesondere im Verkehrs-, Gebäude- und Industriebereich. Die zunehmende Elektrifizierung der Mobilität, die geplante Umrüstung auf Wärmepumpen und letztlich die sogenannte Sektorenkopplung
führen zu einem steigenden Bedarf an erneuerbaren Energien.
Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
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In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.
Der 'Doppelwumms' für die Windenergienutzung im Lichte von Akzeptanz, Beschleunigung und 'legislativer Effizienz'
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Die Lage ist prekär. Krisen sind zum Dauerzustand geworden, Zeit für Resilienz wird immer knapper. Auf die einschneidende Coronakrise folgt die Energiekrise, verursacht durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, und über allem schwebt seit Jahr(zehnt)en die Klimakrise.