Mit der im EEG 2012 eingeführten Direktvermarktung und der Flexibilitätsprämie wurden weitere Anreize geschaffen, die auf eine stärker systemorientierte Stromeinspeisung von Biogasanlagen (BGA) abzielen. Inwieweit diese an Vor-Ort-Verstromungsanlagen formulierte Erwartungshaltung umgesetzt wird, entscheidet die Wirtschaftlichkeit über die Gesamtbetriebslaufzeit. Um sowohl Neu- als auch Bestandsanlagen in eine flexible Betriebsweise zu überführen, sind i.d.R. Investitionen in ein neues und/oder größeres BHKW, einen zusätzlichen Gas- und/ oder Wärmespeicher sowie weitere technische Komponenten notwendig. Die derzeitigen Analysen zeigen, dass die Flexibilitätsprämie im Rahmen des Marktprämienmodells den größten Anreiz für die flexible Strombereitstellung aus Biogasanlagen darstellt. Zudem können durch eine intelligente Managementoptimierung Mehrerlöse an der EPEX Spot SE und dem Regelenergiemarkt erzielt werden. Die Zusatzerlöse, die mit einer flexiblen Betriebsweise der BGA einhergehen, sind allerdings stark von der jeweiligen Anlage abhängig. Eine Verdopplung der installierten elektrischen Leistung stellt für eine durchschnittliche Modellanlage gegenwärtig die wirtschaftlich sinnvollste Variante dar.
Mit der beschlossenen Energiewende und einer damit verbundenen weitest gehenden Dekarbonisierung des Energiesystems wird zukünftig ein zunehmen- der Anteil der Stromerzeugung von den fluktuierenden Energiequellen Photovoltaik und Windenergie bereitgestellt werden. Die weitere Durchdringung dieser grenzkostenfreien Energieträger wird die derzeitige Rolle von BGA mit möglichst hohen Volllaststunden als grundlastbetriebene Anlagen obsolet machen. Biogasanlagen sind technisch in der Lage, abweichend von den momentanen Anlagenkonzepten, die dargebotsabhängigen Technologien zu flankieren und einen wichtigen Systembeitrag zur erfolgreichen Integration von Photovoltaik und Windkraftanlagen zu leisten. Dafür sind eine Flexibilisierung des Altanlagenbestandes und eine flexible Fahrweise der Neuanalgen, wie es im Kabinettsentwurf des EEG 2014 § 51 und § 52 vom 07. April 2014 vorgesehen ist, notwendig.
Copyright: | © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock |
Quelle: | 8. Rostocker Bioenergieforum (Juni 2014) |
Seiten: | 12 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Tino Barchmann Markus Lauer |
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