Reform des EEG

Die Reform des 'Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2014' ist in Deutschland seit dem 1. August geltendes Recht. Im Bereich der Biomasse hat dies zu erheblichen Veränderungen geführt. Während die Förderung der Vergärung von Rest- und Abfallstoffen weitgehend unangetastet geblieben ist, sind bei den nachwachsenden Rohstoffen deutliche Einschnitte zu verzeichnen.

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien EEG 2014 ist in der Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom 24.07.2014 (BGBl. I 2014 S. 1066) verkündet worden. Das novellierte EEG 2014 ist damit erwartungsgemäß zum 01.08.2014 in Kraft getreten.

Bioabfall-Vergärungsanlagen
Als einer der wenigen Bereiche des 'alten' EEG 2012 wurden die Bestimmungen des dortigen § 27 a zur Vergütung von Strom aus der Vergärung bestimmter Bioabfälle komplett in das neue EEG 2014 übernommen und finden sich jetzt im § 45 EEG.
Voraussetzung für die Vergütung ist vor allem, dass

Die Direktvermarktung des Stroms wird mit einer kurzen gestaffelten Übergangsfrist für Neuanlagen größer 100 kWel Leistung (§ 37 EEG) zum Regelfall.
Vergütungssätze: Die Vergütungssätze (Nettoangaben) wurden gegenüber dem EEG 2012 nicht geändert. Sie betragen wegen der bisherigen Degression (und der Einpreisung der bisherigen Managementprämie) für das 3. Quartal 2014



Copyright: © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Quelle: Ausgabe 08/09 (August 2014)
Seiten: 3
Preis: € 5,00
Autor: Dr. Bertram Kehres
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Folgen und Perspektiven für eine klimaschonende Nutzung kohlenstoffreicher Böden in der Küstenregion Niedersachsens
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Der Schutz von Mooren und somit kohlenstoffreicher Böden ist ein zentrales Element erfolgreicher Klimaschutzstrategien. Am Beispiel der Küstenregion Niedersachsens wird deutlich, welche sozioökonomischen Folgen eine Wiedervernässung ohne wirtschaftliche Nutzungsperspektiven nach sich ziehen kann. Eine transformative Moornutzung kann nur gelingen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse, politische Rahmenbedingungen, soziale Akzeptanz und ökonomische Realitäten ineinandergreifen.

Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.

In-situ-Erhebung der Schädigung von Fischen beim Durchgang großer Kaplan-Turbinen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2025)
Schädigungen der heimischen Fischarten Aitel, Nase und Äsche bei der Turbinenpassage wurde mittels HI-Z-Tags an zwei mittelgroßen Laufkraftwerken untersucht. Bei juvenilen Fischen wurden Überlebensraten (48 h) zwischen 87 % und 94 % gefunden, bei den adulten Fischen zwischen 75 % und 90 %. Die geringeren Schädigungen am Murkraftwerk im Vergleich zum Draukraftwerk können plausibel durch eine geringere Zahl an Turbinenflügeln (vier statt fünf), eine geringere Fallhöhe und eine etwas langsamer laufende Turbine erklärt werden.