Zum effektiven Recycling von End-of-Life Produkten, ist eine genaue Kenntnis der verwendeten Materialien notwendig. In einigen Industriezweigen wird der Materialeinsatz offen gelegt, anders in der Windindustrie. Für eine nachhaltige Verwertung von Windkraftanlagen ist es jedoch wichtig die anfallenden Materialfraktionen und deren Recyclingfähigkeit zu kennen. Am Bauteilbeispiel Rotorblatt wurden im Rahmen des DGAW Stipendiums Informationen über die Zusammensetzung und Verteilung der Materialien im Rotorblatt entlang der Produktionskette recherchiert und durch Firmenbefragungen ergänzt.
Um den verschiedenen Bauteilanforderungen gerecht zu werden, kommen zunehmend Multi-Material-Systemen zum Einsatz, dieser Materialmix erschwert jedoch die spätere Verwertung. Eine wichtige Voraussetzung für ein effektives materialspezifisches Recycling von Verbundprodukten sind Angaben zu deren Zusammensetzungen. Anhand von Informationen zu den eingesetzten Materialien können die geeigneten Demontage und Recycling Technologien identifiziert werden. Die Auswahl der jeweiligen Materialien ist in allen Technologiebranchen offen und wird vereinzelt auch offen dargelegt, so jedoch nicht in der Windenergiebranche. Das Produkt Windkraftanlage wird als Gesamtes geliefert ohne dem neuen Besitzer genaue Angaben zu den verwendeten Materialien zu überlassen. Bei den Bauteilen wie Fundament und Turm stellt die Materialbestimmung weniger ein Problem dar, jedoch nicht bei den Rotorblättern. Über diese nur schwer verwertbaren Verbundwerkstoff-Bauteile liegen bislang nur vereinzelt grundlegende Informationen zu den eingesetzten Fasern, Harzen und Füllstoffen vor.
Copyright: | © DGAW - Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V. |
Quelle: | 4. Wissenschaftskongress März 2014 - Münster (März 2014) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 2,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Elisa Seiler |
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Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
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Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Vorrang für die Windenergie in der Regionalplanung
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Der für den Klimaschutz und den Umbau des Energiesystems in Deutschland dringend notwendige Ausbau der Windenergie ist seit einigen Jahren ins Stocken geraten. In Raumordnungsplänen sind kaum noch Flächen für erneuerbare Energien ausgewiesen worden und die Genehmigungsverfahren haben sich verzögert oder sind oft aufgrund von verfahrensrechtlichen oder materiell-rechtlichen Problemen gescheitert. Planungsverfahren allein für Teilfortschreibungen von Regionalplänen haben in der jüngeren Zeit im Schnitt 5,3 Jahre gedauert.
Die rechtlichen Beschleunigungsinstrumente für den Ausbau der Windenergie an Land aus arten- und naturschutzrechtlicher Sicht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Es gibt viele Gründe, warum die Energiewende schneller umgesetzt werden muss als bisher. Die Klimaschutzziele sollen erreicht werden, das ist der zentrale Grund für die Beschleunigung. Aber die Rahmenbedingungen haben
sich mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine grundsätzlich verschärft. Eine beschleunigte Energiewende soll nun auchmöglichst schnell unabhängig von russischem Gas und Öl machen. Hinzu
kommt ein rasch steigender Strombedarf aufgrund von Klimaschutzmaßnahmen insbesondere im Verkehrs-, Gebäude- und Industriebereich. Die zunehmende Elektrifizierung der Mobilität, die geplante Umrüstung auf Wärmepumpen und letztlich die sogenannte Sektorenkopplung
führen zu einem steigenden Bedarf an erneuerbaren Energien.
Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.
Der 'Doppelwumms' für die Windenergienutzung im Lichte von Akzeptanz, Beschleunigung und 'legislativer Effizienz'
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
Die Lage ist prekär. Krisen sind zum Dauerzustand geworden, Zeit für Resilienz wird immer knapper. Auf die einschneidende Coronakrise folgt die Energiekrise, verursacht durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, und über allem schwebt seit Jahr(zehnt)en die Klimakrise.