Am 1.12.2011 ist die 'Erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung' (DepV) in Kraft getreten. Damit wurde ein längeres Verfahren abgeschlossen, das bereits mit einer Forderung der EU-Kommission nach einer einzigen Änderung schon bei der Entstehung der Deponieverordnung 2009 (DepV 2009) begann.
Anlass hierfür war das Fehlen einer Gleichwertigkeitsklausel für den Eignungsnachweis für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Anhang 1 der DepV. Darüber hinaus wurde weiterer, sich aus dem Vollzug ergebender Anpassungs- und Aktualisierungsbedarf geregelt.
Dies war aber, wie bekannt sein dürfte, weder die erste Änderung des deutschen Deponierechts - noch wird es die letzte gewesen sein. Im Mai 2013 traten sogar zwei Änderungen der Deponieverordnung in unterschiedlichen Verordnungsgebungsverfahren in Kraft.
Beide Änderungen der Deponieverordnung wurden durch den nationalen Anpassungs- oder Umsetzungsbedarf des sich ändernden europäischen Rechts erforderlich.
Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA |
Quelle: | Zeitgemäße Deponietechnik 2014 (März 2014) |
Seiten: | 18 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Karl Biedermann |
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