Die Bundesumweltministerin hat vor kurzem den Entwurf eines Wertstoffgesetzes für den Herbst angekündigt. Falls sie damit den Herbst 2014 gemeint hat, wäre dies sehr zu begrüßen, nachdem das Bundesumweltministerium bisher trotz eines fast 5-jährigen Diskussionsvorlaufs und eines vor 3 Jahren durchgeführten Planspiels lediglich ein kurzes und wenig aussagekräftiges Thesenpapier veröffentlicht hat.
Dieser lange Zeitraum, aber auch die äußerstzurückhaltenden Formulierungen in der aktuellen Koalitionsvereinbarung zeigen,dass es sich um ein Thema handelt, das auf der politischen Agenda nicht anvorderster Stelle steht. Alle Beteiligten tun gut daran, auch bei zeitgerechterVorlage eines Entwurfs die Möglichkeit eines Scheiterns der gesetzgeberischenBemühungen oder zumindest eines quälend langen, über die Legislaturperiodehinausreichenden Entscheidungsprozesses in Betracht zu ziehen. In jedem Fallwird noch genügend Zeit verbleiben, sich weiterhin mit den Untiefen undUnsinnigkeiten der heutigen Verpackungsverordnung auseinanderzusetzen.
Zu einem guten Gesetz gehört zunächst einmal eine gründlicheund vorurteilsfreie Situationsanalyse, für die ja nun angesichts desbeschriebenen Vorlaufs und mancher seit mehr als einem Jahrzehnt bekannterProbleme auch wahrlich genügend Zeit zur Verfügung stand. Diese Analyse wirdaber leider für den Gesetzgeber, für die ein Gesetz vorbereitendeBundesverwaltung und die vollziehenden Landesverwaltungen zum Problem, wenn sieein hohes Maß an Schwachstellen in Konzeption und Überwachung des Gesetzesoffenbart. Legislative und Exekutive sehen sich dann zwangsläufig dem Vorwurfausgesetzt, von vornherein ungeeigneten Regelungen getroffen, erkennbarenFehlentwicklungen tatenlos zugesehen und Umgehungstatbestände im Vollzug nichtwirksam bekämpft zu haben. Das hört niemand gern. Kommt die Kritik dann auchnoch von einer Seite, die selbst an einer Veränderung der rechtlichenRahmenbedingungen interessiert ist, wird sie gerne als überzogen abgetan odergar nicht erst zur Kenntnis genommen, während Lobeshymnen der an Veränderungennicht interessierten Kreise dankbar aufgegriffen werden. Die unsäglicheinseitige Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts, die letztlich nur derSelbstrechtfertigung der Behörde diente, sei dafür stellvertretend als Beispielgenannt.
Copyright: | © ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen |
Quelle: | Kommunen in der Verantwortung (Juli 2014) |
Seiten: | 13 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Walter Hartwig |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Überblick über und Diskussion der Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau
der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland
Die innerstaatliche Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens
- ein Rechtsvergleich
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Like all public international law treaties, the Paris Climate Accords rely on national law for their implementation. The success of the agreement therefore depends, to a large extent, on the stepstaken or not taken by national governments and legislators as well as on the instruments and mechanisms chosen for this task. Against this background, the present article compares different approaches to the implementation of the Paris Agreement, using court decisions as a means to assess their (legal) effectiveness.
Klimaschutzrecht und Erzeugung erneuerbarer Energien in der Schweiz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Verschachtelte Gesetzgebung unter politischer Ungewissheit