Novelle ElektroG - Anforderungen und Konsequenzen für Kommunen

Mit dem Elektrogesetz 2005 wurde die getrennte Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten erstmalig einer rechtlichen Regelung zugeführt.
Die kommunale Zuständigkeit für die Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) aus privaten Haushalten wurde hierbei festgelegt. Die kommunalen Systeme sind damit entscheidend für die Einhaltung der Sammelquoten für Elektro- und Elektronikaltgeräte und tragen wesentlich zu dem Funktionieren einer ökonomisch wie ökologisch rationalen Entsorgung dieser Stoffströme bei. Daneben wurde die Eigenvermarktungsmöglichkeit (Optierung) für einzelne Sammelgruppen von EAG für die Kommunen geschaffen.

Der Entwurf für die Novelle des ElektroG wurde vom Bundesumweltministerium am 18.02.2014 vorgelegt. Der Entwurf sieht neue ambitionierte Sammelquoten vor. Die bisherige geteilte Produktverantwortung - das heißt die Sammlung liegt bei den Kommunen, die Verwertung im Regelfall bei den Herstellern - wird durch das neue Elektrogesetz im Grundsatz zwar grundsätzlich beibehalten. Gleichzeitig nimmt der Entwurf ElektroG mit Blick auf die Erfassung der Elektro- und Elektronikaltgeräte weitere Akteure in die Pflicht und verpflichtet konkret auch den Handel zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten unter bestimmten Bedingungen. Die Optierung wurde im Grundsatz zwar beibehalten, aber ihre Rahmenbedingungen verändert.

Der folgende Beitrag analysiert die Anforderungen und Konsequenzen der Regelungen des Entwurfs für die Kommunen.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 26. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2014)
Seiten: 6
Preis: € 3,00
Autor: Alexander Neubauer
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.

Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern strebt bis 2040 Klimaneutralität an. Die Entwässerung der Moore verursacht knapp 30 % der landesweiten Treibhausgasemissionen - hier ist dringender Handlungsbedarf. Seit 2023 fördern AUKM-Programme die Anhebung von Wasserständen in landwirtschaftlich genutzten Mooren. Es zeigen sich viele Fortschritte, die aber weiterhin auf Genehmigungs-, Finanzierungs- und Koordinationshürden stoßen.

Paludikultur als Chance für Landwirtschaft, Bioökonomie und Klima
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Wirtschaftliche Perspektiven sind notwendig, um die Landwirtschaft für die Umstellung von entwässerter Moorboden-Bewirtschaftung auf nasse Moornutzung zu gewinnen. Paludikultur-Rohstoffe bieten großes Potenzial für Klima und Bioökonomie. Erste marktfähige Anwendungen zeigen, dass sich etwas bewegt.