Zur Anwendung des Irrelevanzkriteriums der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)

Zugleich eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des VG Düsseldorf zu einer 'absoluten Obergrenze' von 25 % der Jahresgeruchsstunden

Der Beitrag befasst sich mit dem Irrelevanzkriterium der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL). Er geht insbesondere der Frage nach, ob dieses Kriterium auch dann zulässigerweise Anwendung findet, wenn bereits die Geruchsemissionen der vorhandenen Quellen (Vorbelastung) den zulässigen Immissionswert der GIRL ausschöpfen bzw. überschreiten. Die GIRL wurde inzwischen in vielen Bundesländern durch entsprechende Erlasse oder Verwaltungsvorschriften eingeführt, wobei der vorliegende Beitrag beispielhaft auf die Situation in Nordrhein-Westfalen eingeht. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu der vorgenannten Fragestellung gelegt.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 02 - 2014 (Juni 2014)
Seiten: 6
Preis: € 25,00
Autor: Stephan Birko
Dr. Peter Kersandt
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.