EU-rechtliche Spielräume für eine Begrenzung der Öffentlichkeitsbeteiligung in UVP-pflichtigen Verfahren

The public participation in licensing procedures for project participation has been extended in § 25 para. 3 Administrative Procedures Act by a voluntary early public participation. More improvements are on the political agenda. In this context, wonders what requirements and sets limits to EU law for public participation. These are essentially determined by the EIA Directive and the AK. The scope for the national legislature to reduce public participation are then low. They consist essentially in a 1./.1 Implementation of EU law which allows a waiver of the canvass schedule and a public participation where it is not prescribed by EU law.

Wer sich heute zum Thema 'Spielräume für eine Begrenzung der Öffentlichkeitsbeteiligung' äußert, muss sich fragen lassen, ob er die Zeichen der Zeit richtig erkannt oder nicht etwa das Thema verfehlt hat. Nicht Begrenzung, sondern Ausweitung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist seit der Diskussion um Stuttgart 21 offenbar das Gebot der Stunde. Diskutiert wird nicht (mehr) über die Frage, wie Verfahren beschleunigt und in diesem Zusammenhang die Öffentlichkeitsbeteiligung beschränkt werden kann. Vielmehr wird eine Ausweitung der Öffentlichkeitsbeteiligung politisch und rechtlich angestrebt. Der Gesetzgeber hat die Diskussion inzwischen im Übrigen aufgegriffen und der Forderung vieler Stimmen Rechnung getragen, in dem er in § 25 Abs. 3 VwVfG eine - fakultative - frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen hat. Damit wird vor allem das Ziel verfolgt, der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, bereits vor Antragsstellung auf ein Vorhaben Einfluss zu nehmen und damit das Vorhaben als solches beeinflussen zu können. Hiermit sollen weiter Konflikte in Zulassungsverfahren minimiert und auf diese Weise Akzeptanz für das Vorhaben erreicht werden. Angestrebt wird, durch Transparenz und Fairness im Verfahren Verfahrensakzeptanz zu schaffen, indem alle Beteiligten schon vor Antragstellung Gelegenheit haben, sich mit ihren Positionen in das Verfahren einzubringen, eine offene und eingehende Diskussion zu führen, in eine Kommunikation mit dem Vorhabenträger einzutreten und auf diese Weise nicht nur die Qualität der Antragstellung zu steigern, sondern auch das Vorhaben als solches, seinen Standort und seine Ausgestaltung zu beeinflussen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUp 02/2014 (Juni 2014)
Seiten: 10
Preis: € 32,00
Autor: Prof. Dr. Alexander Schink
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

carboliq® - Direktverölung gemischter Kunststoffabfälle
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Forderung nach Klimaneutralität dominiert die globale Diskussion über die Zukunft der Industriegesellschaft. Damit einher geht auch die Frage, wie der Umgang mit Kunststoffen in Zukunft erfolgen wird.

Nutzungskonflikt zwischen Carbon-Capture-Anlagen und Fernwärme?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die EEW Energy from Waste GmbH (EEW) hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit 17 Standorten verfügt EEW über eine Verbrennungskapazität von ca. 5 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland im internationalen Vergleich - Spitzenplatz oder nur noch Mittelmaß?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Neben der Umstellung der künftigen Energieversorgung auf ein zu 100 % erneuerbares Energiesystem ist die Abfall- und Kreislaufwirtschaft die zweite zentrale Säule im Rahmen der globalen Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft.