Die Novelle des ElektroG - Erste Analyse des Referentenentwurfs vom Februar 2014

Das Bundesumweltministerium hat Anfang des Jahres seine lang erwarteten Vorschläge für die europarechtlich notwendige Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) vorgelegt. Diese sehen zum Teil weitreichende Änderungen gegenüber der bislang geltenden Rechtslage vor und lassen ein von kontroversen Diskussionen begleitetes Gesetzgebungsverfahren erwarten, das wahrscheinlich in diesem Jahr nicht mehr abgeschlossen werden kann.

Mit der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sog. WEEE-Richtlinie) hat die EU vor knapp zwei Jahren unter Ablösung der Vorgängerrichtlinie 2002/96/EG einen novellierten Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten gesetzt. Aus den geänderten unionsrechtlichen Vorgaben resultiert ein nicht unerheblicher Anpassungsbedarf für die einschlägigen nationalen Regelungen, die hierzulande seit 2005 im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) niedergelegt sind, das dem Bereich der sog. abfallrechtlichen Produktverantwortung im Sinne der §§ 23 ff. Kreislaufwirtschaftsgesetz zuzurechnen ist. Hauptakteure im Pflichtenkonzept der WEEE-Richtlinie sind die Hersteller von Elektrogeräten als produktverantwortliche 'Inverkehrbringer'. Daneben werden aber auch Besitzer von Elektroaltgeräten (EAG), Vertreiber, die öffentliche Hand sowie die private Entsorgungswirtschaft einbezogen. Sie alle sind von den anstehenden Änderungen unmittelbar betroffen. Die konkrete Umsetzung in innerstaatliches Recht wird aber - und das nicht nur in Deutschland - etwas länger auf sich warten lassen, als von der EU eigentlich vorgesehen. So lief die in Art. 24 Abs. 1 der WEEE-Richtlinie festgelegte Frist zur Umsetzung der neuen Vorgaben bereits am 14. Februar 2014 ab. Bislang konnten aus dem Kreis der großen EU-Mitgliedstaaten jedoch allein Großbritannien und Italien die abgeschlossene Implementierung der WEEE-Novelle vermelden.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 03 - 2014 (Juni 2014)
Seiten: 9
Preis: € 32,00
Autor: Moritz Grunow
Jürgen Seitel
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.