Grundwasserschutz und Fracking

Fracking und Gewässerschutz werden intensiv diskutiert. Die Partner der Großen Koalition haben Fracking zunächst auf Eis gelegt. Eine genaue Betrachtung zeigt: Was nicht verboten ist, ist im Zweifel erlaubt - außer gewässerbezogene Gefährdungen stehen dem entgegen.

Am 20. Dezember 2013 hat das für Baden-Württemberg zuständige Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Re­gierungspräsidium Freiburg der Firma 'Parkyn Energy' die Erlaubnis bis 2015 verlängert, auf den Erkundungsfeldern Bi­berach und Konstanz weiter nach Erdgas­vorkommen zu suchen. Umfasst davon ist allerdings nur, verschiedene Quellen auszuwerten, dadurch Daten zu beschaf­fen und diese dann auszuwerten; zudem besteht das ausschließliche Recht, in die­sen Gebieten nach Erdgas zu suchen. Nicht eingeschlossen sind indes Erkundungsbohrungen oder seismische Mes­sungen. Damit beschränke sich die Behörde nach Auffassung des baden-würt­tembergischen Umweltministers Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) auf das juristisch Gebotene und Unver­meidliche, ohne aber eine Bohr-/Frackingerlaubnis durch die Hintertür zu erteilen; sie befolgte damit nach Untersteller die Bindung an das geltende Bergrecht, auch wenn es keine Mehrheit und Notwendig­keit für Fracking gebe.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 03/2014 (März 2014)
Seiten: 3
Preis: € 10,90
Autor: Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Überblick über und Diskussion der Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland

Die innerstaatliche Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens - ein Rechtsvergleich
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Like all public international law treaties, the Paris Climate Accords rely on national law for their implementation. The success of the agreement therefore depends, to a large extent, on the stepstaken or not taken by national governments and legislators as well as on the instruments and mechanisms chosen for this task. Against this background, the present article compares different approaches to the implementation of the Paris Agreement, using court decisions as a means to assess their (legal) effectiveness.

Klimaschutzrecht und Erzeugung erneuerbarer Energien in der Schweiz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Verschachtelte Gesetzgebung unter politischer Ungewissheit