Aufheiz- und Stützfeuerungen für Biomasse- und Hausmüllverbrennungsanlagen

Nach den in Europa gültigen Vorschriften sind Aufheiz- und Stützfeuerungen für Anlagen zur Verbrennung von Biomasse (z. B. belastetes Altholz) sowie Haus- und Gewerbemüll vorgeschrieben

Die Anlagenkomponenten dienen bei Inbetriebnahme zum Aufheizen der Brennkammer vor Brennstoffaufgabe auf die vorgeschriebene Brennkammerendtemperatur von 850 °C und während des Betriebs zum Stützen des Rostfeuers (oder auch der Wirbelschichtfeuerung) bei Teillast oder bei zu geringem Heizwert des Brennstoffs. Die Feuerungen sind oft nur wenige Stunden pro Jahr in Betrieb, eine hohe Verfügbarkeit ist aber dennoch für den einwandfreien Betrieb der Gesamtanlage von hoher Bedeutung.

In der Regel besteht die Aufheiz- und Stützfeuerung aus zwei Brennern, die zusammen eine thermische Leistung von ca. 60 % der Hauptfeuerung haben. Als Brennstoff wird meistens Heizöl EL und/oder Erdgas eingesetzt.

Es werden die technischen Anforderungen an Aufheiz- und Stützfeuerungen sowie Betriebserfahrungen mit verschiedenen Brennerausführungen und Brennstoffen beschrieben. Über Stickoxid- und Kohlenmonoxidemissionen bei den unterschiedlichen Betriebszuständen und Verbrennungsanlagen (Rost- und Wirbelschichtfeuerungen) wird berichtet..



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Quelle: 8. Potsdamer Fachtagung - 24.02. bis 25.02. 2011 (Februar 2011)
Seiten: 5
Preis: € 2,50
Autor: Dipl.-Ing. Reinhard Pachaly
 
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