Position der BGK zu ‚Biokunststoffen‘

Die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) hat eine neue Position zu 'Biokunststoffen' herausgegeben. Darin bekräftigt die BGK ihre ablehnende Haltung gegenüber einer Verwertung dieser Stoffe auf dem Wege der Kompostierung. Vor dem Hintergrund der Getrenntsammelpflicht für Bioabfälle ab 2015 gemäß dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz öffnet sich die BGK jedoch auch für die den Einsatz von Bioabfallbeuteln für organische Küchenabfälle, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Die Bundesgütegemeinschaft ist und bleibt bei ihrer grundsätzlichen Ablehnung der Kompostierung von 'Biokunststoffen'. In ihrem neuen Positionspapier wird dieser Weg der Verwertung weiter als "Irrweg" bezeichnet und die Gründe dafür ausführlich dargelegt.
 
Die BGK wendet sich nicht gegen die Herstellung und Verwendung von 'Biokunststoffen', sondern allein gegen den von den Herstellern immer noch propagierten Weg der Entsorgung von z.B. Lebensmittelverpackungen, Einkaufstüten oder Einweggeschirr aus solchen Stoffen über die Biotonne und Kompostierung.
 
Die Hersteller von Biokunststoffen wären gut beraten, bei der Bewerbung solcher Erzeugnisse die Verwendung nachwachsender Rohstoffe in der Produktion sowie die biologische Abbauarbeit (in der Umwelt) in den Vordergrund zu stellen und nicht die 'Kompostierbarkeit'. 'Biokunststoffe' sind als Kompostrohstoffe nämlich vollkommen nutzlos. Sie enthalten keinerlei wertgebende Eigenschaften oder Inhaltsstoffe, die dem Rotteprozess oder dem fertigen Kompost dienen. Aus diesem Grunde kann bei einer 'Kompostierung' von Biokunststoffen auch keine Rede von einer 'Verwertung' sein, wie es das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bei der Abfallentsorgung vorschreibt.



Copyright: © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Quelle: Ausgabe 04 (April 2014)
Seiten: 2
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Bertram Kehres
 
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