Die Frage, ob krankenhausspezifische Abfälle aus der Gruppe 18 01 - Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen - der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) der Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 17 Abs. 1 S. 2 KrWG unterfallen, beschäftigt zunehmend die Verwaltungsgerichte. Dabei zeigt sich, dass die Abgrenzung von Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung nach wie vor mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist.
In jüngerer Zeit haben sich zum einen das Verwaltungsgericht Minden und zum anderen das Verwaltungsgericht Köln mit der Überlassungspflichtigkeit von krankenhausspezifischen Abfällen befasst. Im Folgenden werden die Gründe der beiden Entscheidungen skizziert und einer kritischen Bewertung unterzogen. Ebenfalls werden Hinweise für die Vollzugspraxis der Behörden bzw. der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gegeben.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 02 - 2014 (März 2014) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. jur. Holger Thärichen |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
carboliq® - Direktverölung gemischter Kunststoffabfälle
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Forderung nach Klimaneutralität dominiert die globale Diskussion über die Zukunft der Industriegesellschaft. Damit einher geht auch die Frage, wie der
Umgang mit Kunststoffen in Zukunft erfolgen wird.
Nutzungskonflikt zwischen Carbon-Capture-Anlagen und Fernwärme?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die EEW Energy from Waste GmbH (EEW) hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit 17 Standorten verfügt EEW über eine Verbrennungskapazität von ca. 5 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr.
Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland im internationalen Vergleich - Spitzenplatz oder nur noch Mittelmaß?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Neben der Umstellung der künftigen Energieversorgung auf ein zu 100 % erneuerbares Energiesystem ist die Abfall- und Kreislaufwirtschaft die zweite zentrale Säule im Rahmen der globalen Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft.