Personengesellschaften als Träger gewerblicher Sammlungen im Sinne des § 3 Abs. 18 KrWG

Seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) stellen sich die Regelungen zur gewerblichen Sammlung als Hauptbetätigungsfeld der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung des Kreislaufwirtschaftsrechts dar. Dabei geht es angesichts des nach wie vor anhaltenden 'Kampfes um Abfälle' vor allem um die Frage der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen, insbesondere darum, ob der Sammlung nicht 'überwiegende Interessen entgegenstehen'.

In den letzten Monaten hat die Diskussion eine neue Facette bekommen. Mehrere Oberverwaltungsgerichte haben in ihren Entscheidungen bezweifelt, dass Personengesellschaften, vorliegend die GmbH & Co.KG und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Träger einer gewerblicher Sammlungen i.S.d. § 3 Abs. 18 KrWG sein können. In einem aktuellen Urteil wendet sich das VG München jedoch gegen diese Entwicklung und erkennt einer GmbH & Co.KG die Trägerschaft zu. Die Entscheidungen haben nicht nur in der Entsorgungswirtschaft, sondern auch bei den Behörden zu einer erheblichen Verunsicherung geführt und sind auch in der Literatur heftig kritisiert worden. Der nachfolgende Beitrag untersucht die Argumentation der Gerichte und kommt zum Ergebnis, dass Personengesellschaften in vollem Umfang Träger gewerblicher Sammlungen sein können.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 02 - 2014 (März 2014)
Seiten: 10
Preis: € 32,00
Autor: Ministerialrat Dr. Frank Petersen
Isabella Hermanns
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.