Im Kreuzfeuer der Kritik: Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfallverordnung wird von Verbänden abgelehnt

Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) beim Bundesumweltministerium (BMUB) hat im vergangenen Jahr den Leitfaden KAS 25 veröffentlicht, der Hilfestellung für die Einstufung von Abfällen gemäß der Stoffkategorien des Anhang I der Störfall-Verordnung geben soll. Doch das Papier ist umstritten.

Foto: bvse(26.02.2014) Die KAS 25 hat in der Recyclingwirtschaft hohe Wellen geschlagen. Denn: Dieser Leitfaden wurde erstellt, ohne dass die Verbände der Entsorgungswirtschaft in das Verfahren eingebunden worden sind. 'Entgegen der gesetzlichen Forderung in § 51 a Abs. 3 BImSchG ist die beteiligte Wirtschaft während der Erarbeitung über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren weder angehört noch beteiligt worden', moniert das Fachreferat für die Sonderabfallwirtschaft, Altöl und das Kunststoffrecycling beim bvse (Bundesverband für Sekundärrohstoffe und Entsorgung).
Der Leitfaden umfasst die 405 in der AVV als gefährlich eingestuften Abfallschlüssel. In der Konsequenz werden die entsprechenden Abfälle von den Behörden im Sinne eines Worst-Case-Ansatzes den Stoffkategorien der Störfall-Verordnung zugeordnet. Unabhängig davon, dass der KAS-Leitfaden per se rechtlich nicht bindend ist, - er soll grundsätzlich zunächst nur empfehlenden Charakter besitzen -, handeln die Behörden vor Ort jedoch strikt nach den gelisteten Abfallschlüsselnummern des KAS-Leitfadens. Bei dieser Vorgehensweise wird völlig außer Acht gelassen, dass die Eingruppierung von Abfällen nach Abfallschlüsselnummern keinen zwingenden Bezug zu den Inhaltsstoffen und zu einer Einschätzung der Gefährlichkeit der Abfälle aufweist...

Unternehmen, Behörden + Verbände: Bundesverband für Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. (bvse, Bonn)
Autorenhinweis: Dr. Thomas Probst, bvse
Foto: bvse



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Januar/Februar 2014 (Februar 2014)
Seiten: 1
Preis: € 0,00
Autor: Dr. habil. Thomas U. Probst
 
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