Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung - Anzeige- und Erlaubnisverordnung

Am 10.12.2013 wurde die 'Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung' vom 5.12.2013 verkündet. Diese sog. Mantelverordnung - oder auch Artikelverordnung - besteht aus sechs Artikeln und tritt am 1.6.2014 in Kraft. Kernstück ist die in Art. 1 enthaltene Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV). Sie wird zu dem genannten Stichtag die Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV) ablösen. Weiterhin enthält die Mantelverordnung in den Art. 3-5 Änderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV), der Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV), der Nachweisverordnung (NachwV) und der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Artikel 6 regelt das Inkrafttreten sowie das Außerkrafttreten der BefErlV.
Im nachfolgenden ersten Teil des Beitrages wird die AbfAEV näher beleuchtet. Der später erscheinende zweite Teil wird sich mit den zahlreichen Änderungen der NachwV befassen.

Nach Art. 26 der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (AbfRL) müssen die Mitgliedstaaten über Anlagen oder Unternehmen, die gewerbsmäßig (gefährliche oder ungefährliche)Abfälle sammeln oder befördern sowie über Händler und Makler ein Register führen, soweit keine Genehmigungspflicht nach Art. 23 AbfRL besteht. Aus Sicht des Europarechts ist es dabei in gewissen Grenzen gleichgültig, ob die normative Umsetzung der Richtlinie auf mitgliedstaatlicher Ebene durch den Gesetzgeber oder den Verordnungsgeber erfolgt. Im deutschen Recht gibt traditionell das Abfallgesetz nur den Rahmen der Überwachung vor, während sich die für den Vollzug entscheidenden Normen eher in Rechtsverordnungen finden. Dies gilt auch für die Anzeige- und Erlaubnispflicht.

Zur Umsetzung der EU-rechtlichen Registrierungspflicht hat sich der deutsche Gesetzgeber für den Bereich der nicht gefährlichen Abfälle für eine Anzeigepflicht entschieden (§ 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), während für gefährliche Abfälle - dem höheren Risikopotenzial der betreffenden Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen folgend - eine Erlaubnispflicht gilt (§ 54 KrWG). Die Einzelheiten sind gemäß § 53 Abs. 6 und § 54 Abs. 7 KrWG durch Rechtsverordnung der Bundesregierung zu regeln. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 01 - 2014 (Februar 2014)
Seiten: 11
Preis: € 32,00
Autor: Dr. Olaf Kropp
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Verfassungsrechtliche Erfordernisse der Biodiversitätssicherung nach der Klimaschutzentscheidung des BVerfG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Angesichts von drei miteinander verflochtenen tiefgreifenden Umweltkrisen - der Klimakrise, der Biodiversitätskrise und der weiterhin bestehenden Krise der Umweltverschmutzung - wird nach wirksamen politischen Ansätzen gesucht, den Problemen zu begegnen. In globaler Perspektive am ambitioniertesten - weil allumfassend - ist bislang die Transformationsstrategie des 'EuropeanGreenDeal' der EU-Kommission,1 die allerdings selbst in Schwierigkeiten geraten ist, sichtbar etwa in Kompromissen bei der Luftreinhaltepolitik, dem Zögern in der Weiterentwicklung der Chemikalienpolitik oder der Anerkennung fragwürdiger Risikotechnologien, wie etwa der Atomenergie, als Nachhaltigkeitsinvestition im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung.

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahrensbeschleunigung in Krisenzeiten durch Einschnitte bei UVP und SUP
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu lange dauern, ist kein Geheimnis. Auch Jahrzehnte nach der Einleitung noch nicht abgeschlossene Großprojekte sind eher die Regel als die Ausnahme. Insbesondere die Klimakrise und die durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine ausgelöste Energieversorgungskrise erfordern eine möglichst rasche Planung, Genehmigung und Umsetzung der benötigten Energieinfrastrukturvorhaben.

Meeresschutz und Klimawandel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Zum Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs im Fall 'Climate Change and International Law'