Der Ausgangszustandsbericht für IED-Anlagen

Die Umsetzung der sogenannten Industrieemissions-Richtlinie (nachfolgend 'IED') in das deutsche Recht erforderte unter anderem Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Der überwiegende Teil dieser Änderungen ist am 2.5.2013 in Kraft getreten. Gleiches gilt für Änderungen der 4. BImSchV und der 9. BImSchV, welche im Zuge der Umsetzung der IED erforderlich wurden.

Mit der 'Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie' (nachfolgend: 'IED-Anlage') wurde ein neuer Anlagentyp in das Immissionsschutzrecht eingeführt, an dessen Errichtung und Betrieb besondere formelle und materielle Anforderungen gestellt werden. Unter anderem besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Verpflichtung, im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens einen sogenannten Ausgangszustandsbericht (nachfolgend 'AZB') zu erstellen und den zuständigen Behörden vorzulegen.

Der Beitrag beleuchtet ausgewählte Rechtsfragen, die sich anlässlich der Erstellung eines AZB stellen können.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 06 - 2013 (Dezember 2013)
Seiten: 11
Preis: € 25,00
Autor: Dr. Rainer Geesmann
 
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