Mehr Bürokratie, aber auch mehr Sicherheit: Die novellierte Bioabfallverordnung im Praxistest

Schon lange war die Bioabfallverordnung von 1998 reif für eine Überarbeitung. Nach einigen branchenüblichen Rangeleien hat das Recyclinggewerbe gelernt, damit zu leben und deren Vorzüge zu erkennen - ein weiterer Schritt zur geschlossenen Kreislaufwirtschaft.

Foto: M. Boeckh(28.03.2014) Den Anstoß für die Novellierung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) zum 1. Mai 2012 haben neue oder geänderte Vorschriften über tierische Nebenprodukte, Änderungen des Düngerechts, Praxiserfahrungen sowie neue Forschungsergebnisse zur Hygienisierung von Bioabfällen gegeben. Zusätzlich wurden Beschlüsse von Umwelt- und Agrarministerkonferenzen berücksichtigt. Dabei geht es vor allem um die Überlegung, dass Abfallgemische zur landbaulichen Verwertung nur hergestellt werden sollten, wenn deren unvermischte Bestandteile lückenlos bis zur Stelle des Anfalls rückverfolgt werden können und als unbedenklich einzustufen sind. Für alle Beteiligten ist mit der teilweise völlig neuen Konzeption einiger Aufwand verbunden. Betroffen sind die Vollzugsbehörden, die Betreiber von Bioabfallbehandlungsanlagen, die Anwender von Komposten in der Landwirtschaft und die Kommunen...


Unternehmen, Behörden + Verbände: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e. V. (VHE), Bundesumweltministerium, Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE)
Autorenhinweis: Klaus Niehörster, Düsseldorf
Foto: M. Boeckh



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: März 2014 (März 2014)
Seiten: 2
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Volkswirt Klaus Niehörster
 
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