Hochwassergefahrenkarten - Was bleibt zu tun?

Die im November 2007 veröffentlichte Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) schreibt unter § 6 die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten (HWGK) für die nach § 5 (1) festgelegten Gewässer mit einem potenziell signifikanten Hochwasserrisiko vor. Diese Karten sind bis zum 22.12.2013 fertig zu stellen. Gemäß HWRM-RL sind die Gefahrenkarten in einem sechs-jährlichen Turnus fortzuschreiben. Vor diesem Hintergrund sollen mit dem vorliegenden Beitrag Erfahrungen aus der Erstellung bzw. der Qualitätssicherung von HWGK vermittelt und darauf aufbauend einige Aspekte heraus gearbeitet werden, die bei der Fort-schreibung der Karten besonders beachtet werden sollten.

HWGKn (HWGK) veranschaulichen die aktuelle Überschwemmungssituation infolge Ausuferungen von Bach- und Flussläufen. Sie bilden die Grundlage für die weitergehende HWRM-Planung, aber auch für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als Bestandteil des vorbeugenden Hochwasserschutzes.Nach HWRM-RL sind die HWGK zu erstellen für Hochwasserereignisse mit geringer, mittlerer und ggf. auch hoher Auftretenswahrscheinlichkeit. Konkretisiert wurden diese eher allgemeinen Vorgaben in Deutschland zu HQ10 für die hohe, HQ100 für die mittlere und HQextrem für die geringe Auftretenswahrscheinlichkeit, wobei letzteres meist als das 1,3- bis 1,6-fache des HQ100 angenommen wird.
Die HWGK zeigen mindestens die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen und die Wassertiefen. Detaillierte Hinweise zu Inhalten und Gestaltung der Karten finden sich in. Diese Vorgaben bzw. Hinweise wurden in den einzelnen Bundesländern zum Teil jedoch unterschiedlich umgesetzt, so dass letztendlich keine einheitlichen Kartendarstellungen bestehen.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 11/2013 (November 2013)
Seiten: 4
Preis: € 10,90
Autor: Dr.-Ing. Stefan Wallisch
 
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