Zwischen EU-Erfordernissen und praktischem Nutzen - HWRM-Planung in Nordrhein-Westfalen

Zur Sicherstellung einer koordinierten Umsetzung der HWRM-RL in den Teileinzugsgebieten Nordrhein-Westfalens, zur Qualitätssicherung der Risikomanagementplanung sowie zur effektiven Einbeziehung aller relevanten Akteure hat das Umweltministerium 2010 einen Prozess angestoßen, mit dem Vorgaben und Hilfsmittel für die landesweit harmonisierte Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden. Dies schließt die Koordination und das Daten¬management der Gefahren- und Risikokarten sowie den Bearbeitungsprozess der HWRM-Pläne ein. Die erarbeiteten Standards und Hilfsmittel werden in diesem Aufsatz von den beauftragten Büros und dem Projektverantwortlichen im Umweltministerium vorgestellt.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) wurden in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Hochwasseraktionspläne erarbeitet, Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt oder Hochwasserschutzaspekte in der Raumordnung berücksichtigt. Die EU hat mit der 'Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken" (HWRM-RL) vom 23. Oktober 2007 ein übergeordnetes Regelwerk für diese Aktivitäten formuliert. Die Richtlinie fordert europaweit die Entwicklung und Umsetzung von HWRM-Plänen. Sie macht damit die systematische Vorbereitung eines ganzheitlichen und nachhaltigen HWRM zu einer europäischen Pflichtaufgabe.Neu ist die koordinierte Planung aller Akteure. Aktivitäten der Kommunen, der Kreise, Wasserverbände, aber auch der Wirtschafts- und Kulturinstitutionen werden abgestimmt in ein Gesamtkonzept eingebunden. Die bestehenden Defizite werden systematisch erkannt und entsprechende Maßnahmen initiiert. Dabei ist zu verhindern, dass Maßnahmen an einem Ort zu Lasten eines anderen gehen. Die Erarbeitung der HWRM-Pläne erfolgt in NRW unter der Federführung der Bezirksregierungen (BR). Das Land NRW hat gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und damit letztlich gegenüber der EU die Pflicht, die Bearbeitung zu koordinieren und die fristgerechte sowie fachgerechte und vollständige Erstellung der Pläne sicherzustellen. Darüber hinaus muss das Land die Meldung der Ergebnisse entsprechend der Vorgaben der EU gewährleisten (Reporting).
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MKULNV) beauftragte im Jahr 2011 die Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH und das Büro INFRASTRUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner mit der Erarbeitung von Vorgaben, Vorlagen und Arbeitshilfen sowie der Prozesskoordination und Unterstützung der Qualitätssicherung für die Erarbeitung der HWRM-Pläne. Dazu werden neben einem Managementsystem für Informationen und Daten Arbeitshilfen, Erfassungshilfen für die Maßnahmenplanung und Muster für Berichte erarbeitet. Ferner wird der regelmäßige Erfahrungsaustausch zwischen den zuständigen Stellen bzw. deren Bearbeitern organisiert.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 11/2013 (November 2013)
Seiten: 4
Preis: € 10,90
Autor: Dipl.-Geogr. Lisa Friedeheim
Dr.-Ing. Peter Heiland
Erik Buschhüter
 
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