Das Verschlechterungsverbot nach EG-Wasserrahmenrichtline - Alte Diskussion mit neuer Dynamik

Die von der Freien und Hansestadt Hamburg erteilte wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung von Elbwasser zur Durchlaufkühlung für den Betrieb eines neuen Kohlekraftwerks bei Moorburg wurde vom OVG Hamburg aufgehoben. Das Urteil stützt sich entscheidend auf das in § 27 Abs. 2 Nr. 1 WHG verankerte Verschlechterungsverbot. Es gelte nicht erst bei Verschlechterung von einer Zustandsklasse in eine andere, sondern bereits bei Verschlechterung einzelner Qualitätskomponenten. Ähnlich sieht dies das Bundesverwaltungsgericht.

Gegen die Entscheidung des OVG Hamburg wurde sowohl von der Beklagten wie auch vom Beigeladenen (dem Antragsteller für die Erlaubnis) Revision beim BVerwG eingelegt. Das BVerwG hat sich gegenüber der These eines über Art. 4 WRRL hinausgehenden, eigenständigen deutschen Verschlechterungsverbot in § 27 WHG bereits zurückhaltend geäußert. Jedenfalls sofern es auf die Auslegung des Art. 4 WRRL ankommt ist davon auszugehen, dass das BVerwG das Verfahren bis zur Beantwortung der dem EuGH in Sachen Weservertiefung vorgelegten Fragen aussetzen wird.
Nicht ohne Belang wird es dabei auch sein müssen, wie andere Mitgliedstaaten der EU, insbesondere die Deutschland benachbarten Länder das Verschlechterungsverbot auslegen. Für die grenzüberschreitende, einzugsgebietsbezogene Gewässerbewirtschaftung ist eine unterschiedliche Auslegung und Anwendung wesentlicher Zielsetzungen der WRRL schlicht undenkbar.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 11/2013 (November 2013)
Seiten: 5
Preis: € 10,90
Autor: Hans-Hartmann Munk
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern strebt bis 2040 Klimaneutralität an. Die Entwässerung der Moore verursacht knapp 30 % der landesweiten Treibhausgasemissionen - hier ist dringender Handlungsbedarf. Seit 2023 fördern AUKM-Programme die Anhebung von Wasserständen in landwirtschaftlich genutzten Mooren. Es zeigen sich viele Fortschritte, die aber weiterhin auf Genehmigungs-, Finanzierungs- und Koordinationshürden stoßen.

Paludikultur als Chance für Landwirtschaft, Bioökonomie und Klima
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Wirtschaftliche Perspektiven sind notwendig, um die Landwirtschaft für die Umstellung von entwässerter Moorboden-Bewirtschaftung auf nasse Moornutzung zu gewinnen. Paludikultur-Rohstoffe bieten großes Potenzial für Klima und Bioökonomie. Erste marktfähige Anwendungen zeigen, dass sich etwas bewegt.

Die Revitalisierung von Mooren erfordert ein angepasstes Nährstoffmanagement
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Globale Herausforderungen wie der fortschreitende Verlust der biologischen Vielfalt, die Eutrophierung von Gewässern und die zunehmenden Treibhausgasemissionen erfordern die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Mooren. Bis jedoch langjährig entwässerte und intensiv genutzte Moore wieder einen naturnahen Zustand erreichen und ihre landschaftsökologischen Funktionen vollständig erfüllen, können Jahrzehnte vergehen. Ein wesentlicher Grund dafür sind die hohen Nährstoffüberschüsse im vererdeten Oberboden.