Anmerkung zum Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 15.2.2013 - 7 K 1970/09

Das abgedruckte Urteil des VG Aachen ist in seiner konkreten gewässerpolitischen Relevanz gewiss unspektakulär: Das Gericht hebt den auf einen Bewilligungsantrag für den Betrieb einer Wasserkraftanlage ergangenen ablehnenden Bescheid der beklagten Wasserbehörde auf und verpflichtet diese zur Neubescheidung auf Grundlage eines noch zu ermittelnden Sachverhalts. Trotz der eher regionalen Bedeutung des entschiedenen Falles ist das Urteil jedoch von allgemeinerem Interesse, weil es exemplarisch einige Rechtsfragen beleuchtet, die sich beim Vollzug der Wasserrahmenrichtlinie nunmehr auch in der administrativen und gerichtlichen Praxis stellen.

Die Wasserrahmenrichtlinie 200/60/EG (WRRL) war für die deutsche Wasserwirtschaft bis vor wenigen Jahren in erster Linie ein planerisches Projekt, das vor allem die Verwaltungen selbst beschäftigte: Die Wassergesetze der Länder schrieben vor, im Anschluss an die bereits erfolgten Bestandsaufnahmen bis zum Dezember 2009 für jede Flussgebietseinheit einen Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm zu erstellen. Nach § 84 Abs. 2 S. 1 WHG waren dann - vorbehaltlich etwaiger Fristverlängerungen - die im Maßnahmenprogramm aufgeführten Maßnahmen bis zum 22. Dezember 2012 durchzuführen, um so die festgelegten Bewirtschaftungsziele zu erreichen. Grundsätzlich sollte nachdem - freilich schon im Ausgangspunkt unrealistischen - Zeitplan der Richtlinie bis dahin bereits das Gesamtziel eines 'guten Gewässerzustands' verwirklicht sein. Wo jedoch anschließend deutlich wird, dass die Bewirtschaftungsziele nicht erreicht werden, sieht § 82 Abs. 5 WHG eine Untersuchung der Ursachen und ggf. eine Ergänzung des Maßnahmenprogramms durch Zusatzmaßnahmen vor. Die im Rahmen eines aktualisierten Programms geänderten Maßnahmen sind dann nach § 84 Abs. 2 S. 2 WHG innerhalb von drei Jahren durchzuführen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 04 - 2013 (November 2013)
Seiten: 5
Preis: € 25,00
Autor: Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Verfassungsrechtliche Erfordernisse der Biodiversitätssicherung nach der Klimaschutzentscheidung des BVerfG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Angesichts von drei miteinander verflochtenen tiefgreifenden Umweltkrisen - der Klimakrise, der Biodiversitätskrise und der weiterhin bestehenden Krise der Umweltverschmutzung - wird nach wirksamen politischen Ansätzen gesucht, den Problemen zu begegnen. In globaler Perspektive am ambitioniertesten - weil allumfassend - ist bislang die Transformationsstrategie des 'EuropeanGreenDeal' der EU-Kommission,1 die allerdings selbst in Schwierigkeiten geraten ist, sichtbar etwa in Kompromissen bei der Luftreinhaltepolitik, dem Zögern in der Weiterentwicklung der Chemikalienpolitik oder der Anerkennung fragwürdiger Risikotechnologien, wie etwa der Atomenergie, als Nachhaltigkeitsinvestition im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung.

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahrensbeschleunigung in Krisenzeiten durch Einschnitte bei UVP und SUP
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu lange dauern, ist kein Geheimnis. Auch Jahrzehnte nach der Einleitung noch nicht abgeschlossene Großprojekte sind eher die Regel als die Ausnahme. Insbesondere die Klimakrise und die durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine ausgelöste Energieversorgungskrise erfordern eine möglichst rasche Planung, Genehmigung und Umsetzung der benötigten Energieinfrastrukturvorhaben.

Meeresschutz und Klimawandel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Zum Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs im Fall 'Climate Change and International Law'