Bemessung und Ausführung steiler Oberflächenabdichtungen mit Geokunststoffen vor dem Hintergrund aktueller Regelwerke

Vorliegend wurde anhand der aktuell gültigen Normen und Regelwerke die Bemessung von Deponiedichtungssystemen in steilen Böschungsbereichen unter Einsatz von Geogittern aufgezeigt. Erfahrungsgemäß ergibt sich die Notwendigkeit von Geogittern zum Nachweis gegen Gleiten des Dichtungssystems im Böschungsbereich bei Böschungsneigungen steiler als ≥ 21,8° (1:2,5) erforderlich werden. Auf die Besonderheiten bei der Ausfürung von Oberflächenabdichtungen mit Geogittern wird hingewiesen. Anhand der Projektbeispiele werden neuralgische Punkte bei der Ausführung von steilen Oberflächenabdichtungen identifiziert und Lösungen vorgestellt. Durch die BAM sind die Rahmenbedingungen mit definiert, unter denen auch in Zukunft Deponieböschungen mit Bewehrungsgittern aus Kunststoff ausgeführt werden können.

Oberflächenabdichtungen sollen als langfristige technische Sicherungsmaßnahme die Emissionen aus Deponien minimieren. Es handelt sich dabei um geschichtete Systeme aus Mineralstoffen und Geokunststoffen mit einer oder mehreren Abdichtungskomponenten.Oberflächenabdichtungen verhindern eine Niederschlagsinfiltration in den Deponiekörper und somit die Mobilisierung von Schadstoffen, zudem ist eine gezielte Fassung und Ableitung von Deponiegasen möglich. Eine intakte Oberflächenabdichtung ist ein verbindliches Kriterium nach DepV für die Entlassung einer Deponie aus der Nachsorge.

Als Voraussetzung für eine intakte Oberflächenabdichtung muss nebst den Eignungsnachweisen für die Systemkomponenten auch der Nachweis gegen Gleiten des Dichtungssystems im Böschungsbereich nach GDA-Empfehlung E2-7 erfüllt sein. Durchdiesen geotechnischen Nachweis gemäß der aktuellen Norm DIN 4084 (bzw. Eurocode 7 mit Stichtag 01.07.2012) wird die Abtragung der böschungsparallelen Einwirkungen aus Eigengewicht und Verkehrslasten über den Reibungswiderstand der mineralischen und Geokunststoffkomponenten zueinander nachgewiesen.

In vielen Fällen ist jedoch dieser Nachweis nicht ohne zusätzliche technische Maßnahmen zu erfüllen. Erfahrungsgemäß ist dies an Deponieböschungen mit einer Neigung = 21,8°oder steiler der Fall. GDA-Empfehlung E2-7 verweist an dieser Stelle auf die Möglichkeit, ein böschungsparalleles Bewehrungselement zur Aufnahme von Scherkräften nach den Vorgaben der EBGEO zu bemessen und an der Böschungskrone zu verankern. Die Nachweisführung, die Ausführung und die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sollen nachfolgend dargelegt werden.



Copyright: © LGA Bautechnik GmbH
Quelle: 23. Nürnberger Deponieseminar 2012 (April 2012)
Seiten: 14
Preis: € 5,00
Autor: Dipl.-Ing. Christian Niehues
Dipl.-Ing. Katja Werth
 
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