Erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung

Die ersten Regelungen zu Deponien fanden sich in Deutschland im Jahr 1969 im Merkblatt 3 der Zentralstelle für Abfallbeseitigung des Bundesgesundheitsamtes. Sie weisen durchaus Parallelen zu heute geltenden Regelungen auf. Das Merkblatt enthielt schon damals Anforderungen an die Planung, die Errichtung, den Betrieb und den Abschluss von Deponien sowie Altanlagenregelungen, die die Umwandlung von Abfallplätzen in geordnete Deponien betrafen.

Was die Grundprinzipien betrifft, hat sich gar nicht so viel geändert, im Speziellen jedoch sehr wohl. Das Deponierecht unterlag ständigen fachlichen Entwicklungen, wurde inhaltlich konkreter - auch strenger - und mit der Zeit auf höherem Rechtsniveau angesiedelt. Das Merkblatt wurde erst in Verwaltungsvorschriften, wie die Verwaltungsvorschrift Grundwasser 1990, die TA Abfall 1991 und die TA Siedlungsabfall 1993 weiterentwickelt, dann kamen Verordnungen, mit denen die europäische Deponierichtlinie umzusetzen war, wie die Abfallablagerungsverordnung 2001 und die Deponieverordnung 2002 sowie die Deponieverwertungsverordnung 2005 dazu. Im Jahr 2009 gelang es schließlich, das bis dahin auf diese drei Verwaltungsvorschriften und drei Verordnungen verteilte und dadurch mitunter schwer verständliche und nicht immer widerspruchsfreie Deponierecht in der Deponieverordnung 2009 - DepV [1] zusammen zu fassen und zu vereinfachen.

Wer glaubt, nach den permanenten Fortentwicklungen des deutschen Deponierechts müsse irgendwann einmal Ruhe einkehren, geht fehl. Auch in nächster Zeit ist mit weiteren Änderungen zu rechnen. So sind an der neuen Deponieverordnung bereits nach vier Monaten zweimal Änderungen - von vielen sicher unbemerkt (Anpassungen an Gefahrstoffverordnung und Dienstleistungsrichtlinie) - vorgenommen worden.

Der Bund befindet sich derzeit in der Endphase des Verfahrens zur 'ersten" Änderung der Deponieverordnung.

Zudem arbeitet die Europäische Kommission an Änderungen der Deponierichtlinie, die dann später in das nationale Recht, also in die Deponieverordnung, übernommen werden müssen. Auch Änderungen in anderen Rechtsbereichen werden die Deponieregelungen beeinflussen, wie z.B. die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) [2].

Für alle, die mit Deponien beruflich zu tun haben, seien es Planer, Bauausführende, Betreiber oder die Genehmigungsbehörden, wird es weiterhin spannend bleiben. Um das Richtige zu tun, muss jeder das aktuelle Recht kennen. Dieser Beitrag soll im Wesentlichen einen Überblick über die derzeit sich im Verfahren befindenden Änderung sowie einen Ausblick auf zukünftig absehbare oder mögliche Änderungen im Deponierecht geben.



Copyright: © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH
Quelle: Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2011 (Oktober 2011)
Seiten: 12
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Karl Biedermann
Dr.-Ing. Bernd Engelmann
 
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