Die Schließung von Deponien über die Stilllegungsphase, die Entlassung in die Nachsorge und jene aus der Nachsorge sind immer noch Themen, welche die Betreiber von Deponien interessiert. Mittlerweile haben alle Deponiebetreiber damit begonnen, Rückstellungen für die Zeit nach der Verfüllung der Deponien zu bilden.
Trotzdem ergeben sich insbesondere nach Inkrafttreten neuer Verordnungen oder Gesetze immer wieder Neuerungen, die zu Veränderungen bei der Höhe der Rücklagen führen können. Dies ist nun durch das Inkrafttreten der neuen Deponieverordnung (DepV) und des Bilanzmodernisierungsgesetzes geschehen. Im Folgenden sollen die wesentlichen Änderungen kurz aufgeführt und erläutert werden. Nach Ablagerungsende einer Deponie ist dafür Sorge zu tragen, dass im Sinne der Nachhaltigkeit keine Gefahr für Mensch um Umwelt vom Deponiebauwerk ausgeht. Dies betrifft vor allem die von der Deponie ausgehenden Emissionen wie Sickerwasser und Deponiegas, sowie die Stabilität der Deponie und die Aufrechterhaltung der Funktionen ihrer Bauteile, wie Abdichtungssysteme und Entwässerungs- und Entgasungssystem. Emissionen wie Sickerwasser- und Deponiegas sind, solange vorhanden, zu behandeln oder zu entsorgen bzw. zu verwerten. Die Überwachung der Funktionalität der Deponiebauteile (z. B. Kamerabefahrungen der Sickerwasserleitungen, Setzungsmessungen, Oberflächen- und Grundwassermonitoring etc.) ist bis zur Entlassung aus der Nachsorge durchzuführen. Um diese Überwachungsmaßnahmen und Emissionsbehandlungen aufrecht halten zu können, ist vom Gesetzgeber gefordert, in hinreichendem Maße finanzielle Rückstellungen zu bilden, die die Kosten während der Stilllegungs- und Nachsorgephase decken. Diese Rückstellungen müssen während der Betriebsphase geplant und realisiert werden.
| Copyright: | © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH |
| Quelle: | Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2010 (Oktober 2010) |
| Seiten: | 14 |
| Preis: | € 7,00 |
| Autor: | Gerd Burkhardt Dr. Dipl.-Geol. Thomas Egloffstein Dr.-Ing. Ulrich Langer |
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